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s
Da die Betriebskosten für eine Tonne auf die ganze Länge
der Bahn unter Voraussetzung eines gleich grofsen Verkehrs
in beiden Richtungen nach § 11 sind:
Bq («> + «) \
k = (f es -\-
L (z — w — »))
z — w — s
so sind die Betriebskosten bei ungleichem Verkehr in beiden
Richtungen:
Das zweite Glied dieser Gleichung stellt die Ersparung
an Zugkraftskosten dar, welche in Folge der geringeren ;Zug-
belastung in der Nebenrichtung, verglichen mit der Zug
belastung der Hauptrichtung, eintreten. So lange der Verkehr
in der Hauptrichtung nicht sehr erheblich überwiegt, etwa nicht
mehr als doppelt so grofs als in der anderen Richtung ist, be
trägt dieses Glied kaum 2 Proz. des ersten Gliedes, so dafs
dasselbe meistens vernachlässigt werden kann und die Betriebs
kosten für einen in beiden Richtungen ungleichen Verkehr
durch die einfache Gleichung:
(Gl. 16.) K =
dargestellt werden können. Durch den Werth b Tk würden die
Betriebskosten in der Nebenrichtung so hoch berechnet, als ob
die Züge die gleiehe Nutzlast wie in der Hauptrichtung
hätten. Da die Nutzlast aber im Verhältnifs von 1 -f- r zu
2 kleiner ist, als dieser Annahme entspricht, so erklärt sich
die Multiplikation der für einen in beiden Richtungen gleichen
2
1 + r
Verkehr geltenden Kosten b Tk mit dem Faktor