Full text: Die technische Trassierung der Eisenbahnen (Heft 2)

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maisgebend, wie sie auf Grund vielseitiger und langjähriger 
Erfahrungen durch die Vereinbarungen des Vereins Deutscher 
Eisenbahn-Verwaltungen festgelegt sind, zum Theil bedarf es 
aber noch besonderer Untersuchungen zur Herleitung der 
aufzustellenden Regeln, Gesetze und Verfahrungsweisen. 
Die Bestimmungen für die Gestaltung der Trafse sind 
aber nicht allein auf die Krümmungs- und Neigungsverhält 
nisse zu beschränken, sondern auch auf die Breiten-Ab 
messungen der Bahn und auf die Bahnhofsanlagen zu be 
ziehen, da diese hierbei in mannigfacher Weise in Betracht 
kommen. Man kann hiernach bei den Bestimmungen für die 
Gestaltung der Trafse die folgenden vier Gruppen unterscheiden: 
1. Bestimmungen über die Breite und Breiten - 
Eintheilung der Bahn, namentlich über die Spurweite, 
die Gleiszahl, den Abstand der Gleismitten, die Kronen 
breiten, die Böschungsneigungen, die Breite der Seitengräben, 
Stellwannen, Schutzstreifen und Parallelwege. 
2. Bestimmungen über die Krümmungsverhältnifse, 
namentlich über die kleinsten zuläfsigen Krümmungshalbmesser 
und über den Normalkrümmungshalbmesser, welcher noch ohne 
Ennäfsigung der Steigung durchgeführt Averden kann, ferner 
über Spurerweiterung und Schienen -üeberhöhung in den 
Kurven, über Form und Länge der Uebergangskurven und 
über die Länge der ZAvischengeraden bei Gegen-Kurven. 
3. Bestimmungen über die Steigungsverhältnifse, 
namentlich für die zweckmäfsigste Wahl der mafsgebenden 
Steigung, sei es mit oder ohne Längen-EntAvicklung der Trafse 
oder auch unter Zerlegung der ganzen Linie in gesonderte 
Betriebsstrecken; ferner über die Zuläfsigkeit und die mög 
liche Länge von Anlaufsteigungen, über che Verringerung der 
Steigung in Krümmungen und in Tunneln; über Ausrundung 
der Gefällwechsel und über Vermeidung A r erlorener Steigungen.
	        
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