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4. Bestimmungen über die Anlage der Bahnhöfe,
namentlich über die Länge sowie über die zuläfsigen Steigungs
und Krümmungsverhältnifse derselben, ferner auch zur Er
mittlung der zweckmäfsigsten Stationsentfemung.
Die in Bezug auf die vorstehend aufgeführten Verhältnifse
der Traise bestehenden Vorschriften und Erfahrungsergebnifse
sowie die zur Beurtheilung derselben erforderlichen Rech
nungen und Untersuchungen sind im Folgenden zusammen
gestellt.
§ 16.
Breite und Breiten-Eintheilung der Bahn.
Das Grundmafs für die Breite und Breiteneintheilung der
Bahn bildet die Spurweite. Da bei der Ausdehnung,
welche das Eisenbahnnetz in den meisten Kulturländern
erreicht hat, an eine Aenderung der einmal bestehenden
Spurweite nicht zu denken ist, so hat eine Untersuchung
über die zweckmäfsigste Weite der Spur keinen praktischen
Nutzen. Eine solche Untersuchung bietet ohnedies ganz
aufserordenthche Schwierigkeiten. Schon der Umstand, dafs
für alle einzelnen Bahnlinien, je nach der Höhe ihrer Bau
kosten und je nach der Art und Gröfse ihres Verkehrs, die
zweckmäfsigste Spurweite sich verschieden ergeben mufs, dafs
aber die Forderung eines einheitlichen Spurmafses die Fest
stellung eines, unter allen gefundenen Spurweiten in günstigster
Weise vermittelnden Mafses erheischt, läfst die Lösung der
Frage in voller Schärfe als undurchführbar erkennen.
Am leichtesten ist es, für einen gegebenen Fall die
Abhängigkeit der Baukosten von dem Mafse der Spurweite
festzustellen, obwohl selbst hierüber in den Aufsätzen und
Schriften, welche die Frage behandeln, Meinungsverschieden
heiten über einzelne Punkte hervortreten. Weit schwieriger
ist es aber, den Einflufs der Spurweite auf die Gröfse der