Full text: Die technische Trassierung der Eisenbahnen (Heft 2)

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der Schienen gelegten geraden Linie mit der Bösclmngsebene 
von der Mitte des nächsten Gleises bei normaler Spurweite 
nicht weniger als 1500 mm, bei Schmalspur nicht weniger als 
das Mafs der Spurweite beträgt. In scharfen Krümmungen 
und auf hohen Dämmen wird eine Verbreiterung empfohlen. 
Für die Trafsirung ist die Breite des Erdkörpers in 
Höhe der Bettungssohle mafsgebend, welche man im 
Gegensätze zur Kronenbreite als die Arbeitsbreite der Bahn 
bezeichnet. Man mufs defshalb schon bei der Trafsirung eine 
Bestimmung über die Stärke der Bettung treffen, welche von 
Bettungssohle bis Schienenunterkante gemessen und für Dämme, 
unter Berücksichtigung der besser gesichelten Abwässerung, 
geringer als für Einschnitte, und für Einschnitte in erdigem 
Boden geringer als für solche in Felsboden angenommen wird. 
Bei Feststellung der Bettungsstärke ist die Bestimmung 
des § 10 der Technischen Vereinbarungen zu beachten, nach 
welcher die Bettung mindestens um 200j^n unter die Unter 
kante der Schwellen hinabreichen soll. Die Bettungsstärke 
wird defshalb für Dämme in der Kegel zu 0,35 bis 0,4 m, 
für Einschnitte zu 0,4 bis 0,5 m angenommen. 
Die Bettung wird auf dem Erdkörper meistens mit einer 
Böschung von 1:1 bis 1:1 V» aufgebracht und der Art 
dafs von dem Fufspunkte der Bettungsböschung bis zur Kante 
der Böschung des Erdkörpers eine horizontale Benne von 0,2 
bis 0,3 m entsteht. Danach ist die Kronenbreite der Bettung 
etwas kleiner als das Mafs, welches für den Abstand der 
Schnittpunkte einer durch die Unterkante der Schienen ge 
legten geraden Linie mit den Böschungsebenen vorgesclirieben 
ist. Die Arbeitsbreite der Dämme ist hei IVafachen Böschungen 
und 0,35 m Bettungsstärke um 2 • IV2 • 0,35 = 1,05 m 
gröfser als das letztgenannte Mafs. Für die Einschnitte ist 
der Arbeitsbreite noch die Grabenbreite in der Höhe der
	        
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