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der Schienen gelegten geraden Linie mit der Bösclmngsebene
von der Mitte des nächsten Gleises bei normaler Spurweite
nicht weniger als 1500 mm, bei Schmalspur nicht weniger als
das Mafs der Spurweite beträgt. In scharfen Krümmungen
und auf hohen Dämmen wird eine Verbreiterung empfohlen.
Für die Trafsirung ist die Breite des Erdkörpers in
Höhe der Bettungssohle mafsgebend, welche man im
Gegensätze zur Kronenbreite als die Arbeitsbreite der Bahn
bezeichnet. Man mufs defshalb schon bei der Trafsirung eine
Bestimmung über die Stärke der Bettung treffen, welche von
Bettungssohle bis Schienenunterkante gemessen und für Dämme,
unter Berücksichtigung der besser gesichelten Abwässerung,
geringer als für Einschnitte, und für Einschnitte in erdigem
Boden geringer als für solche in Felsboden angenommen wird.
Bei Feststellung der Bettungsstärke ist die Bestimmung
des § 10 der Technischen Vereinbarungen zu beachten, nach
welcher die Bettung mindestens um 200j^n unter die Unter
kante der Schwellen hinabreichen soll. Die Bettungsstärke
wird defshalb für Dämme in der Kegel zu 0,35 bis 0,4 m,
für Einschnitte zu 0,4 bis 0,5 m angenommen.
Die Bettung wird auf dem Erdkörper meistens mit einer
Böschung von 1:1 bis 1:1 V» aufgebracht und der Art
dafs von dem Fufspunkte der Bettungsböschung bis zur Kante
der Böschung des Erdkörpers eine horizontale Benne von 0,2
bis 0,3 m entsteht. Danach ist die Kronenbreite der Bettung
etwas kleiner als das Mafs, welches für den Abstand der
Schnittpunkte einer durch die Unterkante der Schienen ge
legten geraden Linie mit den Böschungsebenen vorgesclirieben
ist. Die Arbeitsbreite der Dämme ist hei IVafachen Böschungen
und 0,35 m Bettungsstärke um 2 • IV2 • 0,35 = 1,05 m
gröfser als das letztgenannte Mafs. Für die Einschnitte ist
der Arbeitsbreite noch die Grabenbreite in der Höhe der