Bettungssohle hinzuzufügen. Nimmt man als geringste Sohlen
breite der Einschnittsgräben O^^-irT'' und als geringste Tiefe
dieser Einschnittsgräben unter Bettungssohle 0,3 m an, so ist
die erwähnte Breite eines Einschnittsgrabens in Höhe der
Bettungssohle bei Graben-Böschungen mit H^facher Anlage
= 1,2 m. Danach ist die Arbeitsbreite der Einschnitte hei
0,4 m Bettungsstärke um 2 (D/2 - 0,4 —|— 1,2) = 3,6 m breiter
als die Kronenbreite der Bahn in Höhe der Schienenunterkante
zwischen den Schnittpunkten mit den Böschungsebenen.
Mit der angegebenen knappen Grabentiefe und geringer
Breite der Grabensohle ist aber nur in Einschnitten mit ge
ringer Wasserführung auszukommen. Häufig werden die Ein
schnittsgräben nicht unerheblich breiter und tiefer hergestellt,
so dafs dementsprechend eine gröfsere Arbeitsbreite der Ein
schnittssohle entsteht.
In felsigen Einschnitten mit lothrechten Böschungswänden
kann aber unter Umständen die Arbeitsbreite noch etwas ge
ringer ausfallen als für Einschnitte in erdigem Boden mit
knappesten Abmessungen der Gräben.
Die für den Bahnbau erforderliche Bodenbreite wächst
über das Mafs der Arbeitsbreite hinaus nicht allein durch die
Ausladung der Damm- oder Einschnittsböschungen, sondern
auch noch durch die St eil wannen, welche aufserhalb des
äufseren Böschungsrandes noch in Breite von 0,5 bis 1 m
angenommen werden, ferner durch Schutzstreifen in Haide-
und Waldboden, durch Parallelwege, durch Schneewälle
und Schutzmauern gegen Steinstürze, durch Gräben
am bergseitigen Rande der Einschnitte und durch Einfriedi
gungsgräben, endlich durch Seiten-Ablagerungen und
S eiten-Entnahmen.
Die ausgeführten Bahnen zeigen hiernach in der durch
schnittlichen Gesammtbreite der erforderlichen Grundfläche,