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aber auch in der Abmessung der Krönet^- und Arbeitsbreite
erhebliche Verschiedenheiten. Als Beispiel möge die Gotthard
bahn angeführt werden. Nach Hellwag*) und Dolezalek**)
beträgt die Kronenbreite der Bettung bei eingleisiger Bahn in
Höhe der Schienen - Unterkanten 3,6 m und bei 3,5 m Ab
stand der Gleise von Mitte zu Mitte für die zweigleisige Bahn
strecke 7,1 m. Der Abstand der Schnittpunkte einer durch
die Unterkante der Schienen gelegten geraden Linie mit den
Böschungsebenen beträgt 4,2 m bei eingleisiger und 7,7 m bei
zweigleisiger Bahn.
Die Stärke der Bettung beträgt auf Dämmen 0,35 m, in
erdigen Einschnitten 0,4 m und in felsigen Einschnitten 0,5 m.
Die Arbeitsbreite des Erdkörpers ist für Dämme mit einem
Gleise 5,2 m, bei zwei Gleisen 8,7 m und für Einschnitte mit
einem Gleise 7,9 m, für zweigleisige Einschnitte 11,4 m, wo
bei die Einschnittsgräben bei 0,35 m Sohlenbreite, 0,3 m Tiefe
unter Bettungssohle und in Höhe der letzteren bei 1 */2 fachen
Böschungen 1,25 m Breite haben. Für tiefe Einschnitte werden
die Einschnittsgräben vertieft und erbreitert und die Arbeits
breite derselben auf 9 m und bezw. 12,5 m vergröIsert.
Die Böschungsneigung ist für Dämme in der Regel U/4-
facli, für Einschnitte 1 : IV2; in festem Gestein aber lothrecht.
In beschränkter Oertlichkeit sind Steinsätze aus geschichteten
Bruchsteinen mit Böschungsneigungen 1 : bjs 2Q jii Höhe
ausgeführt, welche aber mindestens 1 m hoch mit Erdboden
bedeckt sind. Stützmauern aus Trockenmauerwerk, welche 2 /s
Anlauf haben, wurden bis 11) m Höhe ausgeführt; Stützmauern
aus Mörtelmauerwerk haben meistens keinen Anlauf.
*) Hell wag, Die Bahnachse und das Läugenprofil der Gotthard
bahn. Zürich 1876.
**) Zeitschrift des Hannoverschen Architekten- und Ingenieur-
Vereins 1882. S. 479.