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Ablauf von 40 Jahren die Kosten für 1 Km auf 6500 bis
9750 Mk. angewachsen sein würden. Es ist aber wahrschein
lich, dafs man nach Ablauf von 40 Jahren für den betreffenden
Grunderwerb, in Folge der in unmittelbarer Nähe der Bahn
leicht eintretenden Besetzung mit Gebäuden oder eines aus
anderen Ursachen gesteigerten Nutzungswerthes eine gröfsere
Summe würde zahlen müssen.
Begreiflicherweise stützt sich die Begründung der Nütz
lichkeit einer solchen Mafsregel immerhin auf Schätzungen,
welche keinen hohen Grad von Sicherheit haben.
Eine weitere Mafsregel zur Vorbereitung der späteren
Anlage eines zweiten Gleises besteht in der Einrichtung der
Kunstbauten der Strecke. Lange Tunnel wird man schon mit
Rücksicht auf genügende Lüftung und weitgespannte Brücken
mit eisernem Ueberbau aus Rücksicht auf den Winddruck
meistens zweigleisig herstellen.
Für kürzere Tunnel stellt sich die Rechnung, wenn voraus
sichtlich nach n Jahren das zweite Gleis nötliig wird, bei
Anrechnung eines Zinsfufses i folgendermafsen. Kostet die
Längeneinheit des Tunnels bei der ersten Anlage für ein
gleisige Bahn A\ für zweigleisige Balm A„, dagegen die
spätere Erweiterung des eingleisigen Tunnels für zwei Gleise
oder bezw. (he Anlage eines zweiten eingleisigen Tunnels
neben dem ersten A, so empfiehlt sich die sofortige Her
stellung eines zweigleisigen Tunnels, wenn (An — Ai) (1 -(- i) n
kleiner ist als A.
Für gewölbte Brücken und eiserne Brücken mit unterhalb
der Fahrbahn hegenden Trägern wird bei Beschränkung auf
die Fertigstellung eines Gleises in der Regel zweckmäfsig
der Grundbau für die zweigleisige Anlage durchgeführt, die
Brücke aber nur an einer Stirnseite mit den endgültig herge
stellten Flügeln versehen, während an der andern Seite ein