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Bezeichnet H l den durch das Nivellement ermittelten Höhenunterschied
der Pliöcke Ä und B. ferner h i und h. 2 die Abstände der Pflockköpfe vom
Wasserspiegel und II den Höhenunterschied zwischen dem oberen und
unteren Punkte des Wasserspiegels oder das Gefälle des Wasserlaufes zwischen
den bezeichneten Endpunkten, so ist:
H—H 1 -\-h 2 — hy 51).
Sind die seitlichen Begrenzungsflächen des Wassergrabens (Ufer) loth-
recht abfallend, so benützt man statt der einzuschlagenden Pflöcke zwei
höchste Punkte der Uferwände, von welchen aus man leicht bis zu dem
Wasserspiegel messen kann.
Literatur.
Bauernieind Dr. C. M. a 7 . Elemente der Vermessungskunde. 7. Auflage. Stutt
gart 1890.
Groß II. Die einfacheren Operationen der praktischen Geometrie. Stuttgart 1879.
Härtner F. Handbuch der niederen Geodäsie bearbeitet in 5. und 6. Auflage von
Wastler J. Wien 1885.
Instruction zur Ausführung der in Folge der allerhöchsten Patente vom 23. De-
cember 1817 und 20. October 1849 angeordneten Catastral-Vermessung. Wien
1865; und die k. k. österr. Catastral-Vermessungs-Instruction vom 28. März 1818.
Jordan I)r. W. Handbuch der Vermessungskunde. 3. Auflage. Stuttgart 1888.
Läska Dr. W. Lehrbuch der Vermessungskunde. Stuttgart 1894.
Stampfer S. Theoretische und praktische Anleitung zum Nivellieren. Bearbeitet in
8. Auflage von Herr Dr. J. Wien 1877.
Stix E. Vorträge über Ingenieur-Wissenschaften. Gehalten an der k. k. technischen
Hochschule in Lemberg.
Taschenbuch der praktischen Geometrie. Herausgegeben vom Ingenieur-Vereine am
Polytechnikum Stuttgart. 2. Auflage. Stuttgart 1879.
Zajißek F. Lehrbuch der praktischen Messkunst. Wien 1882.