1. Die Höhenangaben müssen, soweit dies überhaupt zu. er
möglichen ist, auf den Normal-Nullpunkt der Höhen im Preufsi-
schen Staate bezogen werden. Wo die hierfür erforderlichen An-
schlufsmessungen fehlen, müssen die Höhenangaben in positiven
Zahlen erscheinen.
Die gleichmäfsige Verkürzung der Ordinaten beim Zeichnen
des Profils geschieht in glatten Zahlen, und zwar thunlichst von
io zu io Metern. Die Ordinatenzahlen selbst werden aber nicht
gekürzt, sondern vollständig in die Profile eingeschrieben.
2. In den Nivellementsprofilen werden die Terrainlinien, die
Horizontale und die Ordinaten zwischen, der Terrainlinie und der
Horizontalen schwarz, Wasserstandslinien blau ausgezogen.
Die projektierten Höhenlagen der Strafsen, Eisenbahnen, Deich
kronen u. s. w., sowie die dazu gehörigen Ordinaten werden
zinnoberrot ausgezogen.
3. -Die Profilfläche des Auftrags wird blafsrot, des Abtrags
g'rau (mit chinesischer Tusche), des Terrains sepiabraun, des
Wassers bis zum Wasserspiegel blau, des Moors oder Torfs ge-
eignetenfalls schwarzgrün, der vorhandenen Brücken und sonstigen
Bauwerke schwarz, der projektierten Bauanlagen zinnoberrot an
gelegt bezw. schraffiert.
4. Alle Höhenzahlen, welche sich auf das Terrain beziehen,
werden in die Profile schwarz, diejenigen, welche sich auf Hoch
wasser, mittlere und niedrige Wasserstände u. s. w. beziehen, blau,
endlich diejenigen, welche sich auf projektierte Höhenlagen der
Strafsen, Eisenbahnen u. s. w. beziehen, zinnoberrot eingeschrieben.
5. Die Längenprofile von Flüssen, Bächen etc. sind in der
Regel so aufzutragen, dafs der Ursprung des Flusses etc. in der
Zeichnung linker Hand liegt. Das linke Ufer ist in der Regel in
Volllinien, das rechte Ufer, falls von demselben nicht etwa ein beson
deres Profil gezeichnet wird, durch punktierte Linien anzudeuten*).
*) Der ursprüngliche Wortlaut der Vorschrift unter N0. 5. im §. 21. ist durch Be-
schlufs des Centraldirektoriums der Vermessungen im Preufsischen Staate vom 16. De
zember x 882, in den obenstehenden Wortlaut abgeändert und die zugehörige Tafel 8
dementsprechend berichtigt worden.