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übrigen waren an den Kunſtſandſteinſtufen keinerlei Veränderungen
wahrzunehmen, auch konnte die Treppe wie vor dem Brande
begangen werden. Das Urteil des Preisgerichts lautete dahin,
daß die Treppen aus Schönweider Kunſtſandſtein ſih vollkommen
bewährt haben und als durchaus feuerſicher zu bezeichnen ſind.
4. Daher.
Dächer können ſehr wohl feuerfeſt durch Wahl einer Eiſen-
betonderfenfonftruftion für die Binder und Herſtellung der Dach-
ſhrägen aus Monierde>en fonſtruiert werden. Bei einem folchen
Dache ift dann kein weiteres brennbares Konſtruftionsmaterial vor-
handen, außer den in den Beton eingebetteten Latten, auf welchen
die Dachde>ung befeſtigt wird.
5 STUBEN,
Stüßen aus gebrannten Steinen oder dergl. von weniger
als 38 : 38 em Querſchnitt, ferner Betoneijenjtügen von weniger
als 25 : 25 cm Stärke, eiſerne Säulen mit glutſicherer minde-
ſtens 5 em ſtarker Ummantelung mit Drahteinlage und Zement-
mörtelpuß ſind als feuerfeſt zu betrachten, dagegen können Granit-
ſäulen wegen ihres bereits erwähnten unzuverläſſigen Verhaltens
im Feuer niht ohne weiteres als feuerfeſt bezeihnet werden, es
ſei denn, daß ſie gegen die Angriffe des Feuers durh Umman-
telung gejchüßt werden.
3. Senerfihere Konſtruktionen.
Gehen wir nur zur Beſprechung der als feuerſicher im bau-
polizeilichen Sinne zu bezeichnenden Konſtruktionen über.
1. Wände.
a) Wände an fid. Aus Schwemmſteinen hergeſtellte
Wände ſind feuerſicher. Schwemmſteine beſtehen aus Bimsſtein-
ſand und Kalkmilch. Das gleiche gilt von Korkſteinwänden, welche
aber noch beiderſeitig gepußt ſein müſſen, damit eine Verkohlung
der Korkplatten nicht eintreten kann. Die Korkſteine werden aus
Korkabfällen von Erbſengröße hergeſtellt, welche mit einem Binde-
mittel (Luftfalt und Ton) gemiſcht werden. Sodann wird die
Maſſe in Formen gepreßt und getro>net. Es ergibt ſich ein
Stein von geringem Gewicht, der Mörtel und Puy gut an-
nimmt, aber auh genagelt werden kann.