Original-Nivellemen ts-Resultate.
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5. Immendingen.
Ausser der badischen Höhenmarke am Bahnhofe kommen 3 württembergische
Glaspunkte auf der Donaubrücke in Betracht, nämlich: 1. auf dem westlichen Ortpfeiler
der Donaubrücke, 2. auf dem westlichen Strompfeiler und 3. auf dem östlichen Strom
pfeiler. Für die Differenzen bestehen folgende Nivellements:
Punkt
Distanz
Württb. Niv.
Bad. Niv.
Bad. Niv.
Höhen
1868
1875
1882
über N.N.
km
m
m
m
m
Höhenmarke H.-M.
Glaspunkt N0.1
>> >> 2
>) >> 3
0,6l
0,03
0,03
— 0,016
-+- 0,016
J —1,085
-+- 0,020
-+- 0,018
659.257
658,188
658,172
658,188
Die Höhenmarke wurde wegen Bahnhofsumbaues etwa im Jahr 1880 entfernt (im
Jahr 1882 war sie nicht mehr vorhanden) und von Württemberg wurde der Glaspunkt
N0. 1 auf dem westlichen Ortpfeiler der Donaubrücke als Fixpunkt genommen, auf welchen
sich die definitiven Höhen beziehen sollen, man hat daher aus obigen Angaben (wobei
N0. 3 ganz ausser Betracht bleibt, und nur zum Beweis der Nivellementsübereinstimmung
hergesetzt ist) den Höhenunterschied zwischen der Höhenmarke H.-M. und dem Glas
punkt 1=— 1,085 m H- 0,016 m =— 1,069 m, d. h. der Glaspunkt N0. 1, welcher nun als
einziger Fixpunkt gilt, liegt 1,069 m tiefer als die frühere Höhenmarke.
6. Mühlacker.
Die beiden Höhenmarken, von denen die eine, württembergische, sich am Bahnhofs
gebäude, und die andere, badische, sich am badischen Verwaltungsgebäude befindet,
wurden im Jahr 1879 zusammen nivellirt, woraus sich, in Verbindung mit früheren An
gaben, im Mittel fand:
Höhe über N.N. Diff.
württemb. Höhenmarke am Bahnhofsgebäude 242,474 m
badische Höhenmarke 242,189
Wir beziehen künftig alles auf die württembergische Höhenmarke H.-M.
7. Strassburg.
Die Preussische Landesaufnahme gibt als Resultate unabhängiger Doppelmessungen
im V. Bande der Nivellements S. 92 —93: