Full text: Johann Georg Soldner und sein System der Bayerischen Landesvermessung

22 
lassen, die er in der Vorrede ausspricht: „Das Vorbild der Württembergischen Landes 
vermessung war die Vermessung des Königreichs Bayern, an deren Spitze der Steuerrat 
Soldner stand. Die höchst zweckmässigen Soldnerschen Koordinaten haben sich von 
Bayern aus rasch bei den meisten deutschen Landesvermessungen, zunächst in Württem 
berg, Baden und Hessen eingebürgert. Auch die von Bohnenberger angegebenen 
Rechnungsmethoden stimmen ganz mit den zuerst von Soldner aufgestellten überein.“ 
Wie es kommt, dass weder Soldner noch Bohnenberger der Legendre’schen 
Methode, geodätische Dreiecke zu berechnen, gedenken, obwohl sie ihnen bekannt sein 
musste, ist nicht anzugeben, da sich keiner von beiden hierüber geäussert hat. Legendre 
hat seinen bekannten Satz bereits 1787 in den Mémoires de l’Académie des sciences 
veröffentlicht und 1806 in dem siebenten Bande der Mémoires de la classe des sciences 
de mathématiques et physiques de l'Institut national de France noch erweitert. 
Der K. B. Steuerrat Posselt hat im Jahre 1864 ein nicht uninteressantes „Pro- 
memoria über die Anerkennung, welche das Bayerische Grundsteuerkataster bei aus 
wärtigen Staaten gefunden hat“, verfasst, das man in Jordan und Steppes „Das 
Deutsche Vermessungswesen“ Bd. I, S. 241 ff. nachlesen kann. 
10) Es darf übrigens nicht verschwiegen werden, dass die Soldnersche Karten- 
Projektion auch in Bayern nur der Katastermessung, nicht aber dem topographischen 
Atlas zu Grunde gelegt wurde, weil sie ihrer Natur nach nur für mässig grosse 
Länder, etwa von der Ausdehnung Bayerns, den erforderlichen hohen Genauigkeits 
grad besitzt und somit das Netz einer topographischen Karte des ganzen Deutschen 
Reichs nicht zu bilden vermöchte. Uber die Soldnersche Kartenprojektion vergl. 
Wiener in der Zeitschrift für Vermessungs wesen, Jahrg. 1876, S. 408 ff. und Jordan 
Vermessungskunde Bd. II, S. 482 ff.) 
11) Es handelt sich hier um den Unterschied der Detailaufnahmen entweder 
mit dem Messtische oder mit dem Theodolithen. Da die Katasterpläne anfangs ledig 
lich zur Bestimmung der Flächeninhalte der zu besteuernden Grundstücke und als 
Situationspläne für ökonomische und topographische Zwecke dienten, so war die 
graphische Aufnahme der Parzellen mittelst des Messtisches und des Reichenbach- 
schen Distanzmessers wohl am Platze. Diese ungenaue Methode diente nur zur 
Nachbildung von Plänen in verkleinertem, nicht in vergrössertem Massstabe; sie ge 
nügte jedoch nicht mehr, sobald es sich um Veranschaulichung von Änderungen in 
den Besitzverhältnissen, um Urkunden zur Beurteilung von Grenzstreitigkeiten und 
andere agrarische Streifragen, um bildliche Darstellungen von Entwürfen für Stadt 
erweiterungen, Gas- und Wasserleitungen, Entwässerungen und anderen wirtschaft 
lichen Einrichtungen handelte. Diese Bedürfnisse zu befriedigen sind nur Erhebungen 
der Dimensionen aller Parzellen in Zahlen geeignet, welche auch Pläne in beliebiger 
Grösse zu zeichnen gestatten. Damit war der Ausschluss der Messtischaufnahmen 
und die Ersetzung derselben durch erweitertes Triangulieren und Polygonisieren mit 
.Gutachten
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.