Full text: Die Landvermessung, Theorie des Höhenmessens, das Nivelliren und die Elemente der Markscheidekunst (Theil 2)

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2. Aufgabe. Zwischen den Grundstücken N undN, Fig. 81, 
I ist abcde die Gränze, diese soll in 
eine gerade von a ausgehende mit 
Beibehaltung derFlächeninhalte ver 
wandelt werden. 
j 1. Auflösung. Man verlängere eine 
der an 6 anliegenden Seiten (hier en) will 
kürlich lang, verbinde c mit e und ziehe durch 
d die Parallele df, so ist ab cf die vorläufige 
Gräuzc. Wird b mit f verbuudeu, und von c 
aus eine parallele Linie cg gezogen, so ist abg 
I Die neue Gränze, diese endlich in eine gerade 
zu verwandeln, wird a mit g verbunden, und von b eine Parallele bh gezo 
gen, so ist ba die definitive Gränze. 
Zusatz 1. Daß die Linie bg nicht bis an die Seite em gezogen ist, hat auf die 
Auflösung keinen Einfluß, da hg nicht die bleibende Gränze ist, und der Punkt 
g innerhalb der zu theilenden Fläche liegt. 
Z n s a h 2 Wie die beiden Aufgaben auf denl Papiere ohne einer einzigen Hilfslinie 
ausgelöst werden können, ist im 8- 78 gezeigt worden. 
2. Auflösung Bei einer Gränze, die aus vielen kurzen Linien besteht, 
ist folgende. Auflösung bequemer und genauer. 
Mar: zieht an der einen Seite der zu regrtlirendetr Gränze Fig. 82, 
mehrere gerade Linien cd, de, eb, re., welche jedoch 
die Gränze nicht durchschneiden dürferl uub berechnet 
die zwischen den gezogenen Linien uub der krummen 
Gränze liegende Fläche, diese sei — d. 
Nun verbindet man die äußersten Endpunkte 
c und b und berechnet die Fläche der Figur cdebc, 
diese sei — d'. 
Wäre S=ö J so ist cb, wie aus der Figur er 
sichtlich ist, die gesuchte Gränze; ist aber ö 1 —d=u, 
so kommt von dem Grundstücke N an der Linie cb 
eine Flache u abzuschneiden, die am besten in der Form eines Dreieckes, cb 
zur Grundlinie den Scheitel in der Linie b weg 
zu nehmen wäre. 
3. Aufgabe. Zwischen den Grund 
stücken M und N, Fig. 83, ist eine un 
regelmäßige G r ä n z e, b einPunktder- 
se l b e n, m a n soll die b ei d en Grun dstü cke 
durch eine gerade, durch den Punkt b 
gehende Linie abtheilen, versteht sich 
ohne Aenderung des Flächeninhaltes 
der beiden Gründe n. 
Auslösung. Durch die wiederholte An 
wendung der bei der zweiten Ausgabe gegebeneil 
I Auflösung werden die durch den Punkt b ge 
trennten Theil der Gränze vorerst in gerade 
I durch beu eben genannten Punkt gehende Linie 
verwandelt.
	        
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