Full text: Die Landvermessung, Theorie des Höhenmessens, das Nivelliren und die Elemente der Markscheidekunst (2. Theil)

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Längen — Flächeneinheit, Grubenmaß, Grubenfeld. 
§. 164 Nach dem allgemeinen österreichischen Berggesetze vom 23. 
Mai 1854 ist bei allen Berg- und Hüttenwerken als Längeneinheit die 
Wiener Klafter als Flächeneinheit die Wiener Quadratklafter 
angeordnet. 
Jeder, der bisher noch unbekannte Lager aufsuchen oder erforschen 
oder in der Bergmanns Sprache, der schürfen, Schurfwerfen 
will, muß bei der Bergbehörde ansuchen und erhält hierüber die ämtliche 
Bewilligung (den Schnrfbrief) ausgestellt, auf Grund dieser ist cs ihm ge 
stattet, einen Punkt anzuzeigen, wo er den Schürfbau betreiben und das 
S chnrfz eich en*) ausstellen will. Dann wird dem Unternehmer (Schürfer) 
ein Kreis vorbehalten, dessen Mittelpunkt das Schnrfzeichen und dessen 
Halbmesser in der horizontalen Richtung gemessen 224 Klafter ist. 
Wir wollen aus dem angeführten Berggesetze noch einige den Geo 
meter näher angehende Paragraphe citiren und derselben einige als nöthig 
erachteten Bemerkungen beifügen. 
Nach 8- 34 giebt jeder Freischnrf Anspruch ans die Verleihung min 
destens Eines Grub enm aß es, das heißt eines Rechteckes von 12544 
Qnadratklafter, bei Steinkohlen erhöht sich dieser Anspruch auf mindestens 
zwei, mit den längsten Seiten aneinander liegenden Grubenmaße. Besteht 
jedoch der Freischnrf ans einem Schachtbau, dessen Sohle wenigstens fünfzig 
Klafter im Seiger unter dem Rasen (der natürlichen Oberfläche) anstehr, 
so erstreckt sich der Anspruch im Allgemeinen auf die Verleihung von zwei 
und bei Steinkohlen von vier mit den längsten Seiten an einander 
liegenden Grubenmaßen. 
Der Inbegriff mehrerer in derselben Verleihung begriffenen Gruben 
maße heißt Grub en selb. 
Der 8- 37 lautet: Ist die Länge des, dem Freischürfen vorbehaltenen 
Grubenfeldes der Richtung und Größe nach bestimmt, so ist auch die 
Breite desselben der Richtung und Größe nach gegeben; die Zumessung hat 
aber der Art zu geschehen, daß das Schnrfzeichen mitten im Grn- 
benmaße zu stehen kommt. 
8. 42 bestimmt das Grubenmaß bei der wirklichen Verleihung in der 
Gestalt eines Rechteckes von 12544 Quadratklafter und erstreckt sich in die 
ewige Höhe uub Teufe. 
Ueber die Lage des Aufschlusses muß eine, auch die Taggegend dar 
stellende Karte im Maßstabe von vierzig Klafter auf den Zoll, in doppelter 
Ausfertigung der Behörde vorgelegt werden, und in Eine dieser Karten muß 
die Anzahl und Lagerung der verlangten Grubenmaße eingezeichnet sein; ist 
das Feld verliehen, so muß es binnen einem Jahre vermessen und über 
Tage verlochsteint (vermarkt) werden. 
*) Das Schnrfzeichen ist bier zu Lande ein dreikantig behauener Pfahl, aus welchem 
an einer Blechtafel die bergmännischen Zeichen, (Eisen und Schlaget) mit blauer 
Farbe sammt der Zahl des Freischurfes aufgezeichnet sind.
	        
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