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man noch den Höhenunterschied zwischen f und e, so ist auch die Höhe c
über a bekannt; und da das Gefälle von a nach b bekannt sein muß,
so kann leicht berechnet werden, wie viel dies für die Länge ac beträgt,
dadurch ist also auch die Tiefe des Schachtes von c bis zur Sohle des
Tunnels gegeben.
Will man mit einem Stölln CF diesen Zweck erreichen, so verzieht
man von a über A in die Schlucht C wo das Mundloch des Stöllns
am zweckmäßigsten anzuschlagen wäre, und läßt um C herum einige Fir-
punkte. Die Senkerechte von C auf AB ist natürlich die zweckmäßigste
Richtung, die man dem Stölln geben kann, die Länge der Ebensohle
der CF bestimmt man nach §. 186; mit Berücksichtigung des Gefälles
von a bis F und des gegebenen Gefälles, nach welchen» der Stoll
FC geführt werden soll, wird man dann auch den definitiven Punkt C
bestimmen können.
Man könnte auch in der Schlucht bei C einen Punkt suchen, der mit
a gleich hoch oder um eine dem Gefälle aC entsprechende Größe tiefer
liegt, und von diesem dann den Kreuzschlag bestimmen.
§. 189. Aufgabe. Eine schwebende Markstätte zu be
st i m m e n.
Die schwebende Markstätte für die obere Gewerkschaft sei von dem
Tagkranze A Fig. 192 auf n Längenklafter festgesetzt, dieselbe wurde aber
durch die Gesenke, b, c überschritten,
so wird von ä über b nach A ver
ziehen und die Seigerhöhen aller
Züge kombinirt; ist ihre algebraische
Summe N, so ist N—n der Ueber-
bau, dieser Unterschied müßte von
ä aufwärts seiger aufgetragen, und
in f ein Firpunkt gelassen werden.
§. 190 Aufgabe. Man hat
die Grubenfeldgränze zwi
schen zwei Nachbaren in der
Grube (die Markscheide) zu
bestimmen.
Ist AB CO Fig. 193 ein verlochsteinteö Grubenfeld, und es ent
stünde die Frage, ob der Besitzer bei a durch
die Strecke ea die Markscheide überschritten
(überbaut) hat, so verzieht man von dem
paffenden Lochsteine A in die Grube, läßt in
der Gegend von a Firpunkte c, d; legt zu
und bestimmt sich sowohl c als a; die Ent
fernung ca oder da überträgt man dann auf
einem Zug, und schlägt dann in a das Markeisen.
In gleicher Art wird man bestimmen, ob das Gesenke bei b die Gränze
DC überschritten habe, oder wie weit das Gesenke noch getrieben werden
könne, bis es die Gränze erreicht.
Durch Rechnung bestimmt man sich a indem man nach §. 178 ver
zieht und die Züge für die Kreuzstunde von AB als Meridian berech
net, wo dann die Streichungs Co8iuu8 die Länge von ea angeben. Die