Full text: Die Landvermessung, Theorie des Höhenmessens, das Nivelliren und die Elemente der Markscheidekunst (2. Theil)

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Zur Auspflockung werben gewöhnliche Dachschindeln genommen, diese 
mit 1 angefangen nicht höher als bis 1000 nummerirt, so daß, wenn das 
erste Talssend verbraucht ist, der nächste Pflock einer Sektion wieder mit 
Eins anfängt, die Pflöcke werden immer schief und zwar nach jener Rich 
tung geneigt eingeschlagen, in welcher der nächste Pflock steht. 
§. 45. Bei der Auspflockung ist folgendes zu bemerken: 
1. Gründe von gleicher Kultnrsgattung aber verschiedenen Eigen 
thümern gehörend, ferner an einander liegende Gründe eines Eigenthü- 
mers, aber von verschiedener Kultnrsgattnng oder von gleicher Kulturs- 
gattung, aber verschiedener gesetzlicher Eigenschaft, bilden verschiedene Parzellen. 
Gründe, die einem Eigenthümer gehören und in gleicher Kultnrs- 
gattung stehen, bilden dennoch verschiedene Parzellen, wenn sie durch Flüsse, 
Bäche, öffentliche Wege, nicht aber wenn sie durch Fußwege, Wasserrinnen, 
Erdrisse getrennt sind. 
Gründe, die von Planken, Mauern oder Zäunen umgränzt sind, bilden 
immer besondere Parzellen. 
Große Parke, die Gehölze, Wiesen, Felder, Teiche rc. einschließen, bil 
den nach der verschiedenen Kultnrsgattnng mehrere Parzellen. 
Bei Waldungen von verschiedenen Holzbeständen wird jeder einzelne 
als eine besondere Parzelle betrachtet. 
Alle öffentlichen Wege, Bäche, Schifffahrtskanäle bilden besondere 
Parzellen, die sogenannten Sommerwege dagegen nicht. Liegen in einer 
größeren Parzelle andere kleinere die sich in der Kultur von ihr nnterschei- 
den, so werden sie ausgepflockt; betragen sie aber weniger als 25 Quadrat- 
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klafter so werden sie (beim Kataster), da selbe auf die Besteuerung keinen 
Einfluß üben, zu der anliegenden Parzelle, eben so werden die an den Flüssen 
oder Seen liegenden unbenützten Strecken zu dem Flusse oder See gerechnet. 
Die sogenannten Raine bilden nur dann eigene Parzellen, wenn sie 
ein besonderes Eigenthum sind, sonst werden sie nicht ausgeschieden, sondern 
die Pflöcke werden in der Mitte derselben gesetzt, also zur Hälfte zu den 
angränzenden Parzellen gezählt. 
Bei Gründen, die einer Ueberschwemmnng ausgesetzt sind, wird der 
letztere Theil von dem Ganzen ausgeschieden und besonders ansgepflockt. 
So wie einerseits die Mappe ein getreues Bild der vermessenen Fläche 
also mit aller Genauigkeit angefertigt sein soll, so soll anderseits wieder jede 
unnütze und überflüssige Ausschneidung von Kulturen und Parzellen, das 
sogenannte „Parzellenmachen" vermieden werden, da eine zu große 
Anzahl Parzellen einer Gemeinde bei allen ferneren Arbeiten nur Zeit und 
Mühe kostet ohne irgend einen Zweck zu haben. 
Insbesondere sind nachfolgende Umstände zu berücksichtigen. 
a) Der Gang der Auspflockung. Der Adjunkt muß mit der Tischarbeit 
insofern vertraut sein und so viel Uebersicht besitzen, um beurtheilen zu können, 
von welchem Standpunkte eine zusammenhängende Parthie rayonirt, von 
welchem sie geschnitten wird; und dann die Aufeinanderfolge der auszupflo 
ckenden Parzellen und die Nummerirung der Pflöcke so einrichten, daß der 
Geometer, in dem er von Nr. 1 zu rayouiren anfängt, alle sichtbaren 
Pflöcke der Sektion, welche sich von dem gemachten Standpunkte mit Vor 
theil rayoniren, lassen, ohne Lücken in der Numerirung lassen zu müssen, 
rayouiren kann. Der Adjunkt mrlß eine Parzelle nach der andern aber ge-
	        
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