Full text: Anleitung zum Situationszeichnen

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ne» Flüsse, Wü- 
inl Moräste, uni 
■er geographischen 
lieser Gattung ge 
rn. Man liiefs sie 
»erfläche der Erde 
Halbkugeln; Ge- 
Particularkarten, 
karten, wenn sie 
eilen: allein jetzt 
Particular - oder 
genommen. Letz- 
n gröfs eren Mafs- 
sr ersteren, ohne 
auf ein bestimm 
en ; so dafs ganz 
»treichischen Staa- 
ihrer Provinzen), 
pa) zugleich seyn 
Karten sind etwa 
uten Mafses und 
rer Rücksicht auf 
Lauf und Zusam- 
tiget sind, heifsen 
gische Karten ha- 
Gebirgsarten, der 
orfindenden Fossi- 
. — Eben so gibt 
’forstkarten, Pro 
oder Reisekarten, 
ld das wechselsei- 
n sämmtliche Ge- 
nd. Die Haltung 
weder übermäfsig 
dere Stärke jeder 
eren Bedeutenheit 
t. 
Im Grofsherzoglich Hessischen Generalstahe gelten 
provisorisch für die topographischen Arbeiten, hinsicht 
lich des Mafses und der Mafsstäbe, folgende Bestimmungen: 
1) die Einheit des Mafses oder das Grundmafs zu den 
topographischen Arbeiten des Generalstabs ist die 
Klafter — 100 Normalzoll Grofsherzogl. Hessisches 
Landes - Mafs *). 
2) Als höhere Einheit besteht die im Chausseewesen 
gebräuchliche Meile = 3000 Klftr.; 2962,963 oder 
2963 Klftr. machen die geographische oder deutsche 
Meile, deren 15 auf 1° (der 90r Theilung) gehen. 
S) Neben dem Klaftermafs besteht ein Mafs in Schrit 
ten, deren 10,000 = 3000 Klftr., eine Meile ge 
ben. Ein Schritt ist also = 30 Zoll, 10 Schritt 
= 3 Klftr.; 9877 Schritte sind eine geographische 
Meile. 
4) Die Mafsstäbe der Karten und Plane sollen ein be 
stimmtes Verhältnis zu dem natürlichen Längen- 
mafse haben. Die Gröfse des Mafsstabes mufs dem 
Zwecke der Karte entsprechen; er soll nicht gröfser 
seyn, als es die Deutlichkeit der Darstellung er 
fordert , und nicht kleiner, als es diese Deutlich 
keit erlaubt. 
5) Diesem Grundsätze zu entsprechen soll folgendes 
System von Mafsstäben zur Anwendung kommen: 
, 1 
1) = 0,0004 der natürlichen Länge, oder 
300 Klft. auf 12 Normalzoll, zur Aufnahme oder 
zu Originalplanen von Festungen, Schanzen, Be 
lagerungsarbeiten, von Städten, Dörfern, Strafsen, 
Canälen und dergl. Die Profile hierzu werden im 
1 
= 0,002 gezeichnet 
„ 1 
2) —— ^ *-*¿>002 oder 300 Klftr, auf 6 Zoll, za 
Reductionen der im Mafsstabe Nro. 1, aufgenom 
menen Plane. 
*) Der Grofsherzoglich Hessische Normalzoll ist der vier 
hundertmillionste Theil des Erdmeridianqnadranten, oder 
Vio des französischen Metres.
	        
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