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ne» Flüsse, Wü-
inl Moräste, uni
■er geographischen
lieser Gattung ge
rn. Man liiefs sie
»erfläche der Erde
Halbkugeln; Ge-
Particularkarten,
karten, wenn sie
eilen: allein jetzt
Particular - oder
genommen. Letz-
n gröfs eren Mafs-
sr ersteren, ohne
auf ein bestimm
en ; so dafs ganz
»treichischen Staa-
ihrer Provinzen),
pa) zugleich seyn
Karten sind etwa
uten Mafses und
rer Rücksicht auf
Lauf und Zusam-
tiget sind, heifsen
gische Karten ha-
Gebirgsarten, der
orfindenden Fossi-
. — Eben so gibt
’forstkarten, Pro
oder Reisekarten,
ld das wechselsei-
n sämmtliche Ge-
nd. Die Haltung
weder übermäfsig
dere Stärke jeder
eren Bedeutenheit
t.
Im Grofsherzoglich Hessischen Generalstahe gelten
provisorisch für die topographischen Arbeiten, hinsicht
lich des Mafses und der Mafsstäbe, folgende Bestimmungen:
1) die Einheit des Mafses oder das Grundmafs zu den
topographischen Arbeiten des Generalstabs ist die
Klafter — 100 Normalzoll Grofsherzogl. Hessisches
Landes - Mafs *).
2) Als höhere Einheit besteht die im Chausseewesen
gebräuchliche Meile = 3000 Klftr.; 2962,963 oder
2963 Klftr. machen die geographische oder deutsche
Meile, deren 15 auf 1° (der 90r Theilung) gehen.
S) Neben dem Klaftermafs besteht ein Mafs in Schrit
ten, deren 10,000 = 3000 Klftr., eine Meile ge
ben. Ein Schritt ist also = 30 Zoll, 10 Schritt
= 3 Klftr.; 9877 Schritte sind eine geographische
Meile.
4) Die Mafsstäbe der Karten und Plane sollen ein be
stimmtes Verhältnis zu dem natürlichen Längen-
mafse haben. Die Gröfse des Mafsstabes mufs dem
Zwecke der Karte entsprechen; er soll nicht gröfser
seyn, als es die Deutlichkeit der Darstellung er
fordert , und nicht kleiner, als es diese Deutlich
keit erlaubt.
5) Diesem Grundsätze zu entsprechen soll folgendes
System von Mafsstäben zur Anwendung kommen:
, 1
1) = 0,0004 der natürlichen Länge, oder
300 Klft. auf 12 Normalzoll, zur Aufnahme oder
zu Originalplanen von Festungen, Schanzen, Be
lagerungsarbeiten, von Städten, Dörfern, Strafsen,
Canälen und dergl. Die Profile hierzu werden im
1
= 0,002 gezeichnet
„ 1
2) —— ^ *-*¿>002 oder 300 Klftr, auf 6 Zoll, za
Reductionen der im Mafsstabe Nro. 1, aufgenom
menen Plane.
*) Der Grofsherzoglich Hessische Normalzoll ist der vier
hundertmillionste Theil des Erdmeridianqnadranten, oder
Vio des französischen Metres.