1 Brunnen (aufser-
e etc , sodann die
ilie gezeichnet,
vvinkel können zwar
n; wenn aber eine
beträgt, so ist es
eringere Aenderun-
en, leiten zum Aus-
diesen verschiede-
Anlage und Höhe
len die Obst- und
icht mehr gezeich-
gswege werden nur
d Poststrafsen mit
nit 2 Linien ange-
Vaidwege, die en-
können ganz weg-
ährere Bergabsätze
da wird dieser mit
messenen Schwärze
im Wesentlichen,
ie kleinen Gräben
; in Städten kön-
mgegeben werden.
n die gleichartigen
etc gemeinschaft-
öfe können nöthi-
Poststrafsen und
nur solche Wege
zu einander füh
rt oder Stadt; wo
nt, wasserreichen
en vielleicht alle
beibehalten werden, WeidenWiesen und Wein-r
berge fallen weg, desgleichen die kleineren Bächel-
chen. Der Sumpf wird noch gezeichnet, wenn er
so grofs ist, däfs seine Fläche einen ziemlich be
merkbaren Raum in dem Mafsstabe einnimmt. —
Die Amts - und Provinzgrenzen werden in diesen
Karten angegeben, auch wird der Ort des Amts
sitzes und der Provinzial - Regierung besonders an
gedeutet.
15) Im Mafsstabe von * werden die Mühlen und*
500000
Höfe weggelassen, desgleichen die Waldungen und
alle Wege bis auf die Chausseen und andere Haupt-
strafgen*' Die Filial- oder kleineren Dörfer werden
zwar gezeichnet, aber nicht benannt.
1
Iß) Im Mafsstabe von bleiben die Strafsen wie
1000000
vorhin , die Dörfer aber , wenn sie nicht Posstatio
nen sind, fallen sämmtlich weg.
17) Die Bergabsätze werden in den chorograpliischen
Mafsstäben der §§. 1 d, 15 und 16 nach Mafsgabe
des immer mehr verengten Raumes auch immer
mehr zusammengezogen und nach Anleitung §. 12
gezeichnet. In Betreff der Gewässer sollte, wenn
die Deutlichkeit nicht leidet, gesehen werden kön
nen, wohin das Wasser von jedem in der Karte ge
zeichneten Orte abfliefst.
18) Um im Zeichnen der Berge die Abstufungen der
Neigungswinkel leichter unterscheiden zu können,
wird der halbe rechte Winkel als gröfseste Erdbö
schung mit der vollen Schwärze gezeichnet und der
Gradirungsmafsstab von 5° zu 5° eingetlieilt. Die
aufgenommenen Horizontalen von gleichen senkrecht
ten Abständen, oder die Umfangslinien der Grund
flächen gleich hoher Bergschichten werden unbe
schadet der Schraffirung mit sehr fein punctirten
Linien angegeben und dabei die Schichten um so
höher angenommen, je kleiner der Mafsstab ist.
(Das Nähere hierüber e. unter X — XIII.).