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ment nur annäherungsweise geschätzten Distanzen zwischen den
einzelnen Punkten durch genau gemessene Längen ersetzt werden
und die Linie im allgemeinen auch durch Einlegung von Bögeu
und nach Vornahme anderer aus dem Detailstudium sich er
gebenden Verlegungen und Verrückungen eine grössere Länge er
halten hat. Ausserdem werden durch das Detailstudium dir Linie
verschiedene neue Punkte rücksichtlich ihrer Lage und ihrer Höhe
in das Längenprofil einbezogen, welche für die Bestimmung der
Höhenlage der Nivellette an diesen Orten von Einfluss sein
können, endlich kann in dieser Hinsicht nunmehr auch mit mehr
Sicherheit und Voraussicht, als dies bei Abfassung des Generalpro
files möglich war, auf die geognostische Beschaffenheit des Terrains
Rücksicht genommen werden, insofern als beispielsweise die Detail
studien ergeben können, dass an gewissen Punkten, im Hinblick auf
die Beschaffenheit des Bodens, Einschnitte zu vermeiden, au anderen
Orten wieder, um Einschnittsmaterial zu gewinnen, deren Herstellung
angezeigt wäre u. dergl.
Nachdem das Detaillängenprofil auch die genau ermittelten Ko
ten der Hochwasserstände bei Flussübergängen und in Innuda-
tiousgebieten, sowie die genauen Höhen der von der Bahn durch
schnittenen Strassen und Wege enthält, so ergebeu diese Koteu im
Hinblick auf die an solchen Punkten zu errichtenden Bauobjekte
auch die Minimalhöhe der Baliu daselbst, welche bei Bestimmung
der definitiven Ni vel lette im Auge zu halten ist.
Unter Berücksichtigung aller dieser und anderer lokaler Um
stände wird die definitive Nivellette als gebrochene Linie in das
Längenprofil so eiugezeichnet, dass die Bruchpunkte an leicht auf
findbaren Stelleu am Terrain, etwa an Hektometerpunkteu, zu liegen
kommen, und die Entfernung zwischen zwei aufeinander folgenden
Bruchpunkte runde Zahlen sind. Wird dann noch das für jede
Bruchlinie geltende Steigungsverhältnis in Millimetern pro laufenden
Meter ausgedrückt, so ist dadurch die Berechnung der Höhenkoten
der Nivellette an den Bruchpunkten sowie an allen Zwischeupunk-
teu wesentlich erleichtert. Wird z. B. bei Hektometer 19 einer
Trace ein Bruchpunkt und bei Hektometer 32 ein anderer angenom
men und steigt die Nivellette auf diesem Tracenteil im Verhältnis
von 0,015 m (d. h. 15 mm pro Meter), so steigt sie vom Hekto
meter 19 bis Hektometer 32 um 1300 X 0,015, d. i. um 19,5 m
und zwischen je zwei aufeinander folgenden Hektometern um 1,5 ra.
Nachdem die Nivellettekote im Hektometer 19 bekannt ist, so kann jene
im Hektometer 32 leicht berechnet und aufgetragen werden, wäh
rend, wenn solche Niveaubrüche an anderen Zwischeupuukten an
genommen würden, immer einige Rechnung erforderlich wäre, und
dies um so mehr, wenn das Steigungsverhältnis selbst nicht mehr
eine ganze Zahl von Millimetern ergibt.
ln der Regel kann übrigens dieser Bedingung insofern leicht
entsprochen werden, als die Differenz, die dadurch entstehen kann,
dass man die Bruchpuukte der Nivellette auf Hektoraeterpuukte
verlegt und das Steigungsverhältnis immer auf ganze Millimeter
abrundet, für die Höhenlage der Nivellette nur ganz unbedeutend ist.