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Projektionswinkel wieder an. Gibt dann der Nonius c wieder -j- 0,4 m an, so liegt die
Drehachse und Anschlagkante des Nonius a mit der Fernrohrachse in derselben Vertikal-
ebene. Es hat alsdann der Nonius b am Schieber seine richtige Stellung und der Nonius c
muss in den Schlitzen seiner Befestigungschrauben so verschoben werden, dass er auf Null
der Längenskala einsteht;
Hätte dagegen in der zweiten Lage des Fernrohres, d. h. nach dem Durchschlagen,
der Nonius c statt -f- 0,4 m auf Null eingestanden, so wäre die Anschlagkante des Nonius a,
also auch der Schiebernonius b, um die Hälfte der abgelesenen Differenz, mithin um 0,2 m,
zu verschieben. Man stellt daher den Nonius c auf -|- 0,2 m ein und schiebt den Schieber
mit dem drehbaren Nonius an die Kante des Projektionswinkels heran. Dieses Verfahren wird
so lange wiederholt, bis der Nonius c nach dem Durchschlagen des Fernrohres dieselbe
Lesung ergibt, wie vor dem Durchschlagen. Ist dies erreicht, so wird in dieser Stellung des
Projektionswinkels, ohne denselben zu verschieben, der Nonius c durch eine Bewegung in
den Schlitzen seiner Befestigungsschrauben auf Null der unteren Skala und der Nonius i,
ohne den Schieber zu verrücken, in derselben Weise auf die Lesung — 0,6 m eingestellt.
Diese Lage der Nonien ist in Fig. 45 veranschaulicht.
Obgleich nach Vornahme der letzten Korrektur alle auf Seite 29 u. 30 aufgestellten Be
dingungen erfüllt sind, so ist es doch nötig, die unter 1. angeführten Berichtigungen nochmals
zu kontrollieren, wenn das Instrument als Tachygraphometer,
das heisst auf dem Messtische gebraucht wird. Setzt man
nämlich die Kippregel auf den Messtisch und bringt die
Laufrollen in Tätigkeit, so ruht die Kippregel alsdann auf
drei anderen Stützpunkten als vorher und infolgedessen treten
kleine Verbiegungen in der Fussplatte auf, welche wieder ge
ringe Veränderungen in der Lage des unteren Lineals ver
ursachen können. Da es nun zur genauen Höhenbestimmung
unumgänglich notwendig ist, dass bei dem Einspielen sämt
licher Libellen die beiden Lineale parallel sind, so ist eine
nochmalige Prüfung nötig.
Man stellt zu diesem Zwecke die Messtischplatte nach
Massgabe der Kreuzlibellen der Kippregel mittelst der Dreifussstellschrauben horizontal,
bringt dann die Laufrollen in Tätigkeit, setzt die beiden berichtigten Reiterlibellen auf die
Fernrobrachse und das untere Lineal auf und bringt sie mit Hilfe der Laufrollen-Stell
schrauben zum Einspielen. Zeigen nun die Kreuzlibellen infolge der veränderten Biegungs
verhältnisse der Kippregelplatte einen Ausschlag, so wird derselbe durch die betreffenden
Justierschrauben beseitigt.
Es ist nun auch noch die Prüfung und Berichtigung des Kartierapparates übrig. Um
diese Prüfung vorzunehmen, setzt man den Projektor so auf das Lineal auf, dass der Stift f
(Fig. 30 und 31) unten am Projektor in den Ausschnitt x des Plättchens p am Kartier
apparat eingreift. Verschiebt man den Projektor so, dass sein Nonius c auf Null einsteht,
legt das Zentrierlineal Je mit seinem runden Kopfe in den Ausschnitt der Kippregelplatte
(Fig. 32) ein und drückt auf den Nadelzylinder g (Fig. 30 u. 31), so muss die Nadelspitze einen
Punkt in das Papier stechen, der genau zentrisch zur Öffnung am Kopfe des Zentrierlineales
liegt und es muss überdies der Nonius e des Kartierapparates auf Null einstehen. Entspricht
der Kartierapparat diesen Anforderungen nicht, so nimmt man zunächst den Projektor ab,
stellt dann den Nonius e des Kartierapparates auf Null ein, schiebt den Kopf des Hilfslineals Je
in den Ausschnitt der Grundplatte und verschiebt nun die Nadelvorrichtung g in den
Schlitzen ihrer Befestigungsschrauben, bis die Nadelspitze in der Mitte des im Hilfslineale
Fig. 46.