Full text: Die Wagner-Fennel'schen Tachymeter der Fabrik geodätischer Instrumente von Otto Fennel Söhne in Cassel

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F e 1 d b u c h. 
Aufgenommene 
Punkte 
Lattenablesung 
und 
Einstellung 
Horizontale 
Entfernung 
Höhe 
Horizc 
Wii 
Grad 
mtaler 
ikel 
Min. 
Standpunkt I A = 327,85 ^ = 0,15 A — s = 327,70 
Turmspitze 
— 
— 
— 
0 
00 
II 
1,734 
171,80 
334,70 
250 
33 
1. Grenzstein 
0,856 
84,35 
331,25 
250 
05 
2. — 
1,235 
120,90 
342,85 
243 
30 
3. Wegrand 
0,931 
92,80 
336,00 
301 
55 
• 
• 
• 
• 
34. Dammkrone .... 
1,930 
190,55 
359,95 
103 
40 
Standpunkt II A = 334,70 z — 0,13 A — z — 334,57 
I 
1,734 
171,85 
327,85 
20 
50 
III 
1,361 
135,75 
338,10 
34 
09 
35. — 
1,141 
112,20 
331,25 
36 
45 
36. Fussweg . . . . . 
0,973 
95,45 
347,35 
48 
00 
37. Grabensohle .... 
0,718 
71,00 
339,40 
67 
25 
Laufrollen in Tätigkeit gesetzt, wodurch selbstverständlich das Einspielen der Kreuzlibellen 
nicht verloren gehen darf und schliesslich wird die Drehungsachse der ganzen Kippregel 
mittelst des Zentrierlineales über den dem Standpunkt entsprechenden Punkt des Planes gebracht. 
Nun geht die Aufnahme der einzelnen Punkte genau so vor sich wie beim Tachymeter, 
nur wird man kein Feldbuch führen und auch die Horizontalentfernungen nicht ablesen, 
sondern dieselben durch einen Druck auf die Nadel an der richtigen Stelle in den Plan ein 
stechen und alsdann die abgelesenen Höhen über dem Haupt-Horizont (N. N.) dabei schreiben. 
Aus dem Gesagten geht hervor, dass die Handhabung dieser Tachymeter im Felde eine 
sehr einfache ist und man die Messungsergebnisse sofort in übersichtlicher Weise vor Augen 
hat. Das Projektionsverfahren hei Entfernungen von 200—400 m und das 
Verfahren hei senkrecht aufgestellter Latte wird nur in seltenen Ausnahme 
fällen anzuwenden sein. Es ist also zur Ausführung von Aufnahmen mit diesen 
Instrumenten durchaus nicht erforderlich, dass ein jeder Beobachter sich die 
Theorie des Projektors in allen Einzelheiten vorher angeeignet hat. In Bezug 
auf die Leistungsfähigkeit der Instrumente sei auf die nachstehenden Gutachten verwiesen.
	        
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