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DAS PHOTOGRAMMETER
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der Feldarbeiten bestehen; außer den rasch zu erledigenden
photographischen Aufnahmen des zu vermessenden Ge
ländes handelt es sich stets nur um einige wenige Basis-
und Winkelmessungen, welch letztere gewöhnlich mit dem
Photogrammeter selbst in genügender Genauigkeit aus
geführt werden können.
Unter „Photogrammetrie“ verstehen wir nun ein Ver
fahren, das uns aus Photographien irgend eines Objektes
— für uns eines Geländeabschnittes — dessen orthogonale
Projektionen, z. B. auf eine Grund- und eine Aufrißebene
herzuleiten, d. h. also einen Lage- und Höhenplan des be
treffenden Objektes zu konstruieren gestattet.
Die Möglichkeit einer solchen Konstruktion beruht zu
nächst auf der Voraussetzung, daß das Objektiv des ver
wendeten photographischen Apparates perspektivisch richtige
Bilder gibt. Diese Voraussetzung wird von den Linsen aus
renommierten Instituten hinreichend erfüllt, so daß wir in
der Tat die Photogramme als exakte Perspektiven der auf
genommenen Objekte ansehen können. Daraus folgt aber,
daß die Verbindungslinien aller Geländepunkte mit den
ihnen entsprechenden Bildpunkten auf der Platte durch ein-
und denselben Punkt gehen, nämlich durch den optischen
Mittelpunkt des Kameraobjektives.
Denken wir uns nun letzteren in O (Figur 1) und da
hinter, in genau senkrechter Stellung, die lichtempfindliche
Platte b, die „Bildebene“. Fällen wir jetzt von O, dem so
genannten „Augpunkt“, das Lot OH auf die Platte, so
definiert dieses die optische Achse der Kamera, und seine
Länge D stellt den Abstand der Platte vom Objektivmittel
punkt, die sogenannte „Bildweite“ dar. Den Fußpunkt H
des Lotes nennt man den „Hauptpunkt“. Eine vertikale