94 Einleitung.
klage zum Gegenstände einer besonderen Ausarbeitung ge
wählt wurden. —
Was die F o r m dieses zweiten Abschnittes betrifft,
so ist es die von einzelnen, zusammenhängenden Un-
tersuchnngen. Dieselben mögen daher nicht nach dem
Maßstabe einer Monographie beurtheilt werden! Die
Untersuchung soll sich von der letzteren eben darin unter
scheiden, daß sie nicht die ganze Lehre des Schmerzengel
des in einer gegliederten Anordnung utnfaßt imi> damit in
allgemeinen Prinzipien bereits Bekaltntes zugleich in seiner
unzweifelhaften, bisher noch nicht beanstandeten Anwendung
auf das Schmerzeld wiedergibt, sondern daß sie nur die
hauptsächlichsten Fragen ans dieser Lehre, welche und so
weit dieselben eben wegen ihrer vorwiegenden
Relevanz und Bestrittenheit noch einer neuer
lichen Untersuchung bedürfen, behandelt und so
auf möglichst kurzem Wege zu den erstrebten Resultaten
zu gelangen sucht *). — Es wird deßhalb der vorliegen
den Ausarbeitung n. a. nicht zum Tadel gereichen, daß
die treffende Literär- und Dogmengeschichte nicht selbst
ständig dargestellt, sondern lediglich zum Zwecke der mehr-
dogmatischen Feststellung der Rechtsguelle des Schmerzcn-
1) Allerdings hat die Monographie ihre selbstständige Aufgabe.
Die Monographie ist eine durchgreifendere Probe des allgemeinen
Systems vom speciellen Standpunkte eines Rechtsinstitnles aus, und
das System wird stets aus diesen einzelnen Instituten heraus zu
coustruireu sein. — Nur wird die Monographie nicht in allen ein
zelnen Theilen und Fragen des von ihr berührten Systems heutzu
tage Resultate und damit neues wissenschaftliches Interesse bieten
können.