7
Liteeatttranga-e
Die besonderen Abhandlungen, welche die
Lehre vom Schmerzengelde speciell zum Gegenstände
haben unb bei den gegenwärtigen Untersuchungen Berück
sichtigung fanden, sind folgende:
1) ve pecunia doloris — vom Schmertz - Gelde — praeside
Petro Müllero disputabit Fried. Gottlob Rumpel, Dondorüo-
Thuring. Jenae 1686, — gewöhnlich citirt: Peter Müller
diss. de pecunia doloris. (Dic Digeri, ist wiederholt gedruckt im
Jahre 1706, wie die Vergleichung der Exemplare der Jenenser und
Weimarer Bibliothek ergibt.)
2) Joan. Andr. Friede rieh, diss. de vulnerationum sa
tisfactione e Germanorum legibus caute derivanda. Altdorfii
1781.
3) Dankwarth über das Schmerzengeld. Rostock 1788. (Die
seltener zu findende Schrift konnte lediglich nach den bei den übrigen
Schriftstellern sich findenden Auszügen benützt werden).
4) Quistorp: „Ob derjenige, der ohne sein Verschulden ver
wundet oder geschlagen worden, unter dem Namen des Schmerzgel
des eine Vergütung zu fordern berechtigt sei?" — In dessen Bei
trägen zur Erläuterung verschiedener Rechtömaterien 1. Auflage
1780, Stück 2, VII, S. 116 —123. — (Eine 2. Ausgabe der Bei
träge erfolgte im I. 17871.
5) Genöler: Theoretisch praktische Bemerkungen über den
Grund, das Objekt und die Grenze der bei den Injurien vorkom
menden ästimatorischen Klage, der Schmerzcngeldsorderung und der
Klage aus dem Aquilischen Gesetz; im Archiv f. civilist. Praxis Bd. I,
Nr. XI, 3. Aufl. S. 142.
6) Leopold. Maurit. Schmid, diss. de crimine laesae sa
nitatis. Jenae 1835.