Full text: Geschichte der geographischen Vermessungen und der Landkarten Nordalbingiens vom Ende des 15. Jahrhunderts bis zum Jahre 1859

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Liteeatttranga-e 
Die besonderen Abhandlungen, welche die 
Lehre vom Schmerzengelde speciell zum Gegenstände 
haben unb bei den gegenwärtigen Untersuchungen Berück 
sichtigung fanden, sind folgende: 
1) ve pecunia doloris — vom Schmertz - Gelde — praeside 
Petro Müllero disputabit Fried. Gottlob Rumpel, Dondorüo- 
Thuring. Jenae 1686, — gewöhnlich citirt: Peter Müller 
diss. de pecunia doloris. (Dic Digeri, ist wiederholt gedruckt im 
Jahre 1706, wie die Vergleichung der Exemplare der Jenenser und 
Weimarer Bibliothek ergibt.) 
2) Joan. Andr. Friede rieh, diss. de vulnerationum sa 
tisfactione e Germanorum legibus caute derivanda. Altdorfii 
1781. 
3) Dankwarth über das Schmerzengeld. Rostock 1788. (Die 
seltener zu findende Schrift konnte lediglich nach den bei den übrigen 
Schriftstellern sich findenden Auszügen benützt werden). 
4) Quistorp: „Ob derjenige, der ohne sein Verschulden ver 
wundet oder geschlagen worden, unter dem Namen des Schmerzgel 
des eine Vergütung zu fordern berechtigt sei?" — In dessen Bei 
trägen zur Erläuterung verschiedener Rechtömaterien 1. Auflage 
1780, Stück 2, VII, S. 116 —123. — (Eine 2. Ausgabe der Bei 
träge erfolgte im I. 17871. 
5) Genöler: Theoretisch praktische Bemerkungen über den 
Grund, das Objekt und die Grenze der bei den Injurien vorkom 
menden ästimatorischen Klage, der Schmerzcngeldsorderung und der 
Klage aus dem Aquilischen Gesetz; im Archiv f. civilist. Praxis Bd. I, 
Nr. XI, 3. Aufl. S. 142. 
6) Leopold. Maurit. Schmid, diss. de crimine laesae sa 
nitatis. Jenae 1835.
	        
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