Full text: Geschichte der geographischen Vermessungen und der Landkarten Nordalbingiens vom Ende des 15. Jahrhunderts bis zum Jahre 1859

C. Natur der Klage. §. 14. 
175 
bezeichnet auch das Schm erzengeld als eine satis- 
factio wegen damnum (§. 3 Note 1 u. 5 §. 10 A, 1). 
Unter den Gründen nun, welche damals die An 
nahme der römischen Ersatzklage herbeiführten, lassen sich 
folgende namhaft machen. Zu jener Zeit war der Irr 
thum zur Entstehung gekommen, das damnum inj. da 
tum der lex Aqnilia nicht blos als Vermögens-, sondern 
auch als Körperschaden zu betrachten (§. 3 Note 4, 5, 1). 
— Dieser an sich äußerliche Grund ermöglichte je 
doch blos die Auffassung der Klage als aet. 1. Aquil. ut. 
und bereitete sie vor; der eigentliche Grund, welcher zur 
Subsumtion unter die Aquilische Ersatzklage drängte, 
war vielmehr der, daß bei der systematischen Trennung 
des Civilrechts vom Criminalrechte, welche in eben der 
damaligen Zeit vor sich ging, und bei dem Aufkommen 
von öffentlichen Criminalstrafen, welche nun zu immer 
consequenterer Durchführung kommen mußten, das Fort 
bestehn der Bußen und des Schmerzengeldcs als Strafen 
neben den ersteren nicht so leicht zu erklären gewesen 
wäre, und es im Geiste der damaligen Zeit lag, derartige 
deutschrechtliche Institute oft ohne strengere Kritik und 
selbst auf Kosten ihrer inneren Begründung für das fort 
bestehende Recht nutzbar zu machen. — Es beruht somit 
schon damals die Annahme einer römischen Ersatzklage 
wegen erlittener Schmerzen nicht auf innerer Ueberzeu 
gung von der Nothwendigkeit eines derartigen Rechtsin- 
stitutes, sondern lediglich auf Gründen, die zwar aus dem 
wissenschaftlichen Rechte geschöpft sind, aber bei näherer 
Betrachtung die damalige Einführung der römischen Er 
satzklage als total unstatthaft erweisen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.