Full text: Geschichte der geographischen Vermessungen und der Landkarten Nordalbingiens vom Ende des 15. Jahrhunderts bis zum Jahre 1859

sei: Es werden analoge Prinzipien und analoge Nechts- 
satze im gem. Rechte geboten sein, um für die nichtrömi 
schen Verhältnisse und Institute direkt anwendbare Nechts- 
regeln aufzustellen, d. i. schon die Analogie erzeugt ein 
neues System der Rechtsrcgeln des gem. Rechts, (das 
überdieß seine innere Verschiedenheit vom heutigen römi 
schen Systeme dadurch bekunden wird, daß es neben dem 
analogen Rechte auch noch völlig modernes Recht um 
schließen wird). 
Dieses heutzutage erst in theoretischer Ausbildung be 
griffene System ist das System der Rechtsregeln 
des heutigen gemeinen deutschen Rechts! So 
wohl der Gedanke, als die speciellen Bestimmungen des 
bisherigen Rechts über Analogie geben diesem Systeme 
seine Begründung als positives Recht: Diejenigen, 
welche das neuzubildende gemeinrechtliche System verwerfen 
wollten, würden das Vorhandensein eines Gedankens im 
römischen Rechte, sowie die Zulassung von Analogien im 
bisherigen positiven Rechte verneinen müssen. 
Inhalt des Systems der gemeinrechtlichen 
Rechtsregeln. 
a) Ausscheidung desGegensatzes von „rein gemeinrecht 
lichen" gegenüber den heutigen römischen 
Rechtsregeln. 
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