festgestellt 9 ). — Zugleich hat sich hiebei das richtige
Verhältniß zwischen Construktion und Analogie
gezeigt: Die Analogie ist stets eine Construktion, nicht
aber umgekehrt. Die Construktion hat ein und dieselbe
Aufgabe mit der Analogie gemein, geht aber dadurch,
daß sie zugleich völlig moderne Rechtsregeln aufstellt, über
9) Daß auf diese Weise überhaupt die Darstellung der Casui
stik eiues einheimischen Institutes in vielen Fällen nicht geringeren
juristisch-technischen Schwierigkeiten unterliegt, als die Construktion
des Institutes selbst; daß die erstere ferner, selbst auf die Gefahr hin,
heutzutage noch nicht das Vollendete bieten zu können, vorläufig
und zur Zeit noch nicht minder einer Bearbeitung von Seite der
Theorie bedarf, als die Darstellung der allgemeinsten Lehren, soferne
überhaupt für das in der That dringende Bedürfniß der Rechtsübung
nicht blos halbe, sondern unmittelbar praktische Resultate erreicht
werden sollen, liegt am Tage. Ob insbesondere die Casuistik mit
der Zeit durchgehends für die Rechtsmaterie entbehrlich werden wird
und durch eine Vollendung des Rechts ersetzt werden kann, wie sie
Jhering (Geist des r. Rs. II, 2 S. 387, 380 ff. — Jahrbücher
von Gerber und Jhering I, S. 9 ff.) für möglich hält, muß einer
ferneren Zukunft anheimgegeben werden: Ob denn auch wirklich
jede Casuistik durch Concentration entbehrlich gemacht werden kann?
Ob das Justinianische Recht trotz seiner Vollendung, ob das Beste
hen von absolut positiven Rechtsbestandtheilen nicht das Gegentheil
lehrt? Diese Fragen gehören sämmtlich nicht nothwendig hieher.
— Soviel dagegen bürste* gewiß scheinen und genügen, daß dieser
Höhepunkt der Rechtswissenschaft für die in der Aufzeichnung begrif
fenen Rechtsregeln der einheimischen Institute zur Zeit noch prak
tisch unerreichbar ist! Die Vernachlässigung der Casuistik gliche
ebendeßhalb heutigen Tags einer Verkümmerung des Rechtölebens,
welches deßhalb, weil dasselbe nicht ausgesuchte Nahrung empfangen
kann, völlig darben sollte. Die Praktiker werden im entgegengesetzten
Falle die neuesten Construktionsversnche, welche der Rechtssätze ent
behren, deßhalb mit Widerwillen aus der Hand legen, weil hiedurch
oft noch keineswegs ein praktisches Resultat an den Tag gefördert ist!