SIEBENTES KAPITEL.
Definitive Rechnungen.
Eintheilung der zu berechnenden Punkte.
Nachdem nun in den vorigen Kapiteln die sämmtlicherl
Original - Winkel vollständig mitgetheilt und zugleich die
Mittel zur Prüfung der schon nothwendig eingeflochtenen
Zwischenrechnungen (vergl. §. 48.) dargeboten sind, muss
nun zunächst der Plan entwickelt werden, nach welchem
die definitiven Rechnungen durchgeführt wurden.
Die Punkte, welche ich in Rechnung nahm, begriffen
zuvorderst diejenigen, welche ich schon 22. zur ersten
Klasse gerechnet habe, und sodann einen grossen Theil der
damals zur zweiten Klasse gezählten. — Weiter zu gehen
und also alle damals schon provisorisch berechneten Punkte
einer neuen Rechnung zu unterwerfen hielt ich nicht nüthig,
denn einestheils hat sich nunmehr thatsächlich erwiesen was
ich damals voraussah (S. 75. vergl. S. 79. 84.) und sachkun
dige Beurtheiler schon bestimmt aussprachen *), dass nämlich
die Kraft der angewandten Methoden schon jenen provisori
schen Rechnungen eine für Zwecke der damals zunächst
beabsichtigten Anwendung, nämlich der Topographie, voll-
*) Bergbaus Annalen 4. Rand. Seite 594. Leipziger Liieratar-
zeitung 1832. Nro. 178. S. 14(8.