322 IV. Abschn. Ansatz der Bedingungsgl. 12. Kap. Winkel u. Linien.
Bedingungen, mit welchen uns das zehnte Kapitel bekannt
machte, auch hier wieder statt finden können, obwohl sie hier
wie dort nicht immer alle zugleich vorzukommen brauchen.
Die Anzahl der Bedingungen erster Klasse wird,
wenn anders die Anlage der Winkelmessungen sie überhaupt
zulässig macht, wieder blofs durch Abzählung der Punkte
gefunden, die ringsum von einzelnen gemessenen Winkeln
umgeben sind.
Die Anzahl der Bedingungen zweiter Klasse be
rechnet sich aber wie im zehnten Kapitel wieder nach der
Formel n. 57, indem wir die Linien, welche der Richtung
nach doppelt bestimmt sind, abzählen, so wie die Punkte,
welche diesen angehören. Der im §. 85. gegebene Beweis
für die Formel ist hier, wo polygonometrische Züge eine
geschlossene Figur theilen können, nur etwas zu verallge
meinern. Es müssen nämlich dann zuerst p — q Punkte durch
p — q nothw endige Linien zu einer geschlossenen Figur ver
bunden gedacht werden. Wenn dann eine weitere Ver
bindung zwischen je zwei von ihnen statt findet, so erfor
dert dieselbe entweder eine Linie und keinen neuen Punkt,
oder zwei Linien und einen Punkt, allgemein r+1 Linien
und r Punkte. Jeder neu hinzutretende Verbindungszug bringt
also eine neue Linie mehr als Punkte, und also eine neue Be
dingung zweiter Klasse für die gemessenen Winkel mit sich.
Die Abzählung der Bedingungen dritter Klasse
erfordert hier aber einige Vorbereitungen, die wir erst ab
gesondert durchgehen müssen.
§.99.
Da hier Linien Vorkommen können, die entweder blofs
der Richtung nach, oder blofs der Länge nach, oder aber in
beiderlei Hinsicht bestimmt sind, so müssen wir bei Abzäh-