rechnung für
= 1:5000000
= 1:1200000
eisung VIII)
700 ha he
diesen Wert
m Fällen der
§ 3. Messungsverfahren.
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so daß sie sich aus den beiden Teilen AT und TB zu
sammensetzt, von denen jeder die Länge haben möge, so ist
i
Für s = 10 km be
trägt der Unterschied
t — s erst 2 mm, für
s=20km i-s=16mra.
Die amtliche Anwei
sung IX in Preußen ge
stattet z. B. noch 3 m
Fehler für 3 km Ent
fernung und 10 m für
15 km Entfernung, da
her kommt für die in
der Praxis vorkommen
den Entfernungen der
genannte Unterschied
nicht in Betracht.
von Grund-
ntalprojektion
s die Kultur-
md daher für
i einer Ebene
ene in einem
gründe gelegt
tfernung ohne
;ontalebene an
>jektion durch
»erfläche einer
er Punkte A
Loberfläche; es
nen, also den
emessen sein,
§ 3. Messungsverfahren.
Die Vermessung einer Fläche im Gelände geschieht in
folgender Weise:
1. Durch Längenmessungen allein (mit Meßlatte, Meß
kette, Meßband). Das Grundstück wird in Dreiecke zerlegt,
deren Seitenlängen gemessen werden.
2. In den Eckpunkten des begrenzenden Polygons
werden die Richtungen seiner Seiten bestimmt. Hierzu dient
entweder die Bussole oder, wenn größere Genauigkeit ge
fordert wird, der Theodolit. Die Längen der Polygonseiten
werden mit den ad 1. genannten Maßen gemessen, die Winkel
werden als Richtungsunterschiede in den Eckpunkten erhalten.
3. In bezug auf einen gewählten Anfangspunkt und eine
durch ihn gehende Richtung (als Abszissenachse) werden die
rechtwinkligen Koordinaten möglichst vieler Punkte der Um
grenzung bestimmt, d. h. die senkrechten Abstände von der
gewählten Abszissenachse und die Entfernungen der Fuß
punkte der Senkrechten vom Anfangspunkt. Als Hilfsmittel