Full text: Die Lehre der Situation-Zeichnung oder Anweisung zum richtigen Erkennen und genauen Abbilden der Erd-Oberfläche (1. Theil)

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zu erlangen, was sich auch manche Gelehrte bei ihren Uebun 
gen auf dem Studier-Zimmer immer einbilden mögen *). 
§. 25. 
Bezeichnung der übrigen Terrain-Gegenstände. 
Wenn der Unterricht im Bezeichnen der Formen des 
Bodens vollendet ist, gehet man zur Bezeichnung der 
Beschaffenheit des Bodens und der Gewässer, 
dann der Pflanzen, und endlich der Bauwerke Hber. 
Für die Bezeichnung aller dieser Gegenstände, nach senk 
rechter Ansicht und Beleuchtung, folgt aus dem bisher Ge 
lehrten, so wie aus der Natur der Sache, als Regel: 
man lege die horizontale Ausdehnung oder Umgrenzlinie 
des Gegenstandes, in der ihm zukommenden Größe, oder 
wenn es Gegenstände sind, bei denen es nur darauf an 
kommt, ihre Art zu kennen, durch ein Zeichen, welches 
ihnen im Allgemeinen ähnlich sieht, in Grund. Die Höhe 
oder die Masse der Gegenstände kann am füglichsten durch 
die mehr oder mindere Stärke der Umfanglinie oder selbst 
der Ausfüllung angedeutet werden. Befolgt man diese Re 
gel, so bedarf es zum Lesen eines Planes oder einer topo 
graphischen Charte keiner besondern Mustertafel; die rich 
tige, allgemeine Kenntniß von den Gegenständen des Land- 
bodens erklärt schon jedes Zeichen zur Genüge. 
Da sich beim Anblick der topographischen Charten, aus 
den Formen des Bodens und den übrigen darauf befindli 
chen Gegenständen, auf die Beschaffenheit desselben schließen 
läßt, so ist außer den besondern Fällen, wo es auf die 
genaueste Unterscheidung jeder Erdart ankommt, nur nöthig, 
*) Man vergleiche hiermit die Urtheile der Gegner dieser 
Lehre: Allgem. geogr. Ephemeriden, 2r Bd. S. 242 — 244. — 
Allgem. deutsche Bibliothek, 4lr Bd. Is St. 3r Hfr. S. 184. — 
Meinerts milit. Handbuch, Ir Bd. S. 215. — Monall. Cor 
responden;, 2r Bd. S. 154 — 160. — Das militairische Auf 
nehmen vom Major v. Decker, §. 21 — 32. 
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