Full text: Die Lehre der Situation-Zeichnung oder Anweisung zum richtigen Erkennen und genauen Abbilden der Erd-Oberfläche (1. Theil)

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Begriff von Chartenbildern. 
Die Abbildungen ganzer Gegenden im kleinen (ver 
jüngten) Maßstabe sind entweder körperlich, wie das Bild, 
welches ein gewisser Schweizer von einem Theile seines Lan 
des gemacht hat, oder cs sind Planbilder, wie unsere so 
genannten Landcharten. Diese letztem zeigen bloß die 
horizontalen Ausdehnungen und Entfernungen der Gegen 
stände, und zwar: je nachdem der Maßstab derselben groß 
oder klein ist, können sie mehr oder weniger die Hauptge- 
genstände oder selbst die Einzelheiten angeben, wo man sie 
dann durch schickliche Beinamen unterscheidet. 
Geographische Charten nennen wir die, welche 
ihre Ortbcstimmungen durch gewisse geographische Linien 
unmittelbar auf die Oberfläche der Erde beziehen und die 
Gegenstände durch Sinnbilder andeuten. Wenn sie nächst 
dem Ueberblick, sey es eines ganzen Welttheiles, Reiches 
oder Landes, von den merkwürdigen Gegenständen des In 
nern nur so viel zeigen, als mit der erforderlichen Deut 
lichkeit abzulesen ist, so heißen sie Generalcharten. Zei 
gen sie aber nur einzelne Abtheilungen, Provinzen oder 
Kreise eines Reiches oder Staates im Ueberblicke und über 
dies die merkwürdigsten innern Einzelheiten, so heißen sie 
Special- oder chorographische Charten. 
Eine Generalcharte kann, in dem Maßstabe von 
Tzwitrinj- der Ausdehnung des Bodens, alle Hauptgebirge, 
große Flüsse und Wälder, Städte und besonders merkwür 
dige Orte, die großen Handels- und Reisestraßen rc. deut 
lich darstellen. Eine Special- oder chorographische Charte 
aber wird, in dem Maßstabe von Ttnnnnw alle einzelne 
namhafte Berge, Bäche, Moraste, Gebüsche, Wohnorte und 
alle Handels- und Reisestraßcn zeigen. 
Im Maßstabe von Ttn nnnr wird sich schon jeder Berg, 
jedes Bächelchen, Gebüsch, Dorf, einzelne Höfe und son 
stige Bauwerke, auch jeder Weg, Brücke, Fuhrt rc. in sei-
	        
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