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Begriff von Chartenbildern.
Die Abbildungen ganzer Gegenden im kleinen (ver
jüngten) Maßstabe sind entweder körperlich, wie das Bild,
welches ein gewisser Schweizer von einem Theile seines Lan
des gemacht hat, oder cs sind Planbilder, wie unsere so
genannten Landcharten. Diese letztem zeigen bloß die
horizontalen Ausdehnungen und Entfernungen der Gegen
stände, und zwar: je nachdem der Maßstab derselben groß
oder klein ist, können sie mehr oder weniger die Hauptge-
genstände oder selbst die Einzelheiten angeben, wo man sie
dann durch schickliche Beinamen unterscheidet.
Geographische Charten nennen wir die, welche
ihre Ortbcstimmungen durch gewisse geographische Linien
unmittelbar auf die Oberfläche der Erde beziehen und die
Gegenstände durch Sinnbilder andeuten. Wenn sie nächst
dem Ueberblick, sey es eines ganzen Welttheiles, Reiches
oder Landes, von den merkwürdigen Gegenständen des In
nern nur so viel zeigen, als mit der erforderlichen Deut
lichkeit abzulesen ist, so heißen sie Generalcharten. Zei
gen sie aber nur einzelne Abtheilungen, Provinzen oder
Kreise eines Reiches oder Staates im Ueberblicke und über
dies die merkwürdigsten innern Einzelheiten, so heißen sie
Special- oder chorographische Charten.
Eine Generalcharte kann, in dem Maßstabe von
Tzwitrinj- der Ausdehnung des Bodens, alle Hauptgebirge,
große Flüsse und Wälder, Städte und besonders merkwür
dige Orte, die großen Handels- und Reisestraßen rc. deut
lich darstellen. Eine Special- oder chorographische Charte
aber wird, in dem Maßstabe von Ttnnnnw alle einzelne
namhafte Berge, Bäche, Moraste, Gebüsche, Wohnorte und
alle Handels- und Reisestraßcn zeigen.
Im Maßstabe von Ttn nnnr wird sich schon jeder Berg,
jedes Bächelchen, Gebüsch, Dorf, einzelne Höfe und son
stige Bauwerke, auch jeder Weg, Brücke, Fuhrt rc. in sei-