Full text: Die Lehre der Situation-Zeichnung oder Anweisung zum richtigen Erkennen und genauen Abbilden der Erd-Oberfläche (1. Theil)

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sind, die höchsten seyn; wären es die tiefsten, so wären sie 
mit stehendem Wasser bedeckt. Man kann die Thäler nicht 
für Bergrücken halten, denn die Gesetze der Abspülung ge 
statten nicht das Daseyn eines Bergrückens mit ebener 
Platte ohne Kuppen und überhaupt von solchen Formen, 
wie die umgekehrte der Berge ist. Dämme und Gräben 
verrathen ihren Zweck sogleich nach den Umständen und 
nach der Form und Beschaffenheit des Bodens; so auch 
selbst die Halden und Pingen in den Gegenden, wo Berg 
bau getrieben wird. 
§- 17. 
Gegenstände der Beleuchtung. 
Wir sehen an einem Gegenstände der Erdoberfläche 
nichts weiter, als: 1) die Begrenzlinie des Ganzen und 
der Theile, und nach dieser schätzen wir seine Ausdehnung 
oder Größe. 2) Die Beleuchtung oder Licht und Schat 
ten der Außenflächen, und nach diesen schätzen wir die ge 
genseitigen Lagen dieser Flächen, aus welchen sich die Form 
des Gegenstandes ergibt. 3) Die dem Gegenstände eigen 
thümlichen Farben, und nach diesen schließen wir aufseine 
Beschaffenheit. Die Bestimmung der Umgrenzungen ge 
schieht durch die Meßkunst, die der Lage der Flächen durch 
die topographische Zeichnung, die der Beschaffenheit aber 
durch die Farbengebung. Die Angabe der Farben aber ist 
in der Topographie entbehrlich, weil die allgemeine Kennt 
niß von den Gegenständen, bei einer richtigen Darstellung 
der Begrenzungen und der Lage der Flächen, schon mit aller 
Sicherheit auf die Beschaffenheit der Dinge schließen läßt. 
Wir haben also in der topographischen 
Zeichnung nichts weiter darzustellen, als Grenz 
linien und Licht und Schatten der Flächen. Durch 
die allgemeine Annahme der Farbengebung, so wie der 
Seitenbeleuchtung und perspektivischen Abbildungen einzel 
ner erhabener Gegenstände, kommt man nicht sowohl dem
	        
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