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möglicherweise richtig ausgedrückt sind oder nicht. An jedem
Orte, wo die Bergzeichnung verdächtig scheint, dürfte man
auch nur in einigen Entfernungen von einander Linien, recht
winklig durch die Neigestriche, also Horizontalen, legen und
untersuchen, ob zwischen solchen, bei den verschiedensten Ab
ständen von einander und bei den verschiedensten Haltun
gen der Striche, gleiche Höhenunterschiede sich ergeben.
Eine historische Prüfung der Bergzeichnung, durch Nach
messen der Größe und Lage einiger Abdachungen auf dem
Boden, ist deswegen überflüssig, weil bei der Angabe der
Höhen nach §. 32. es unmöglich ist, Fehler zu machen,
die nicht bei der mathematischen Prüfung sogleich kennbar
würden. Ist die mathematische Möglichkeit der Bergform
erprüft, so wendet man noch die physikalischen Grundsätze
der allgemeinen Terrainlehre auf die Entstehung der Berge
und die Bildung ihrer Oberfläche an, um zu finden, ob und
wo der Aufnehmer unnatürliche Formen gezeichnet habe.
Die richtige Bezeichnung der Beschaffenheit des Bo
dens, der Gewässer, der Wiesen, Felder und Gehölze, der
Bauwerke und Transportwege, wird nach den Grundsätzen
der allgemeinen Terrainlehre beurtheilt, und die Stellen,
welche unnatürlich scheinen, zunächst auf dem Boden histo
risch untersucht.
Die Richtigkeit der Grundlage wird erprüft, wenn
man auf dem Boden zustehet, ob alle die Gegenstände,
welche eine willkührlich auf dem Blatte gezogene gerade
Linie trifft, auch auf dem Felde in einer Vertikal-Ebene
liegen. Irgend eine Linie nachzumessen, ist ganz unnöthig,
da, wenn irgendwo ein Fehler gemacht wäre, dieser die
ganze Grundlage der nebenliegenden Gegenstände verschieben
würde, und auch für die Nichtigkeit im Horizontal-Maß
stabe die Grundlegung der Hauptrichtpunkte bürgt. Diese
Prüfungart ist so strenge als einfach, sie setzt bei dem Exa
minator wenig Kenntnisse voraus, selbst der Nichtmathe
matiker kann sie unternehmen und sich von der Richtigkeit
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