Hülfe einer 30 Zoll langen Visirregel, kann das Netz für
eine Landstrecke von 100 Quadratmeilen fo weit aufgenom-
men werden, daß auf jeden Ueberzug des Meßtisches für
die Detail-Aufnehmer, in der offenen übersehbaren Gegend,
wenigstens 2, am beßten 3 Richtpunkte fallen, denn die
richtige Lage dieser Punkte erprüft sich hierdurch am leich
testen, und der Detail-Aufnehmer controllirt dann den Tri-
gonometer. Für waldige Gegenden werden aber so viel
Richtpunkte als möglich in den Meßtifchüberzug fallen müs
sen. Dieses Netz wird, wenn es fertig ist, auf dem gro
ßen Meßtische in Quadrate getheilt, die Abstände der Richt
punkte von diesen Quadratlinien nach dem verjüngten Maß
stabe gemessen und so, wie vorhin bei dem trigonometri
schen Netze gesagt worden, den Aufnehmern der Einzelhei
ten gegeben; dann kann das Detail des Landes in jedem
vorgeschriebenen großem Maßstabe, als das Netz ist, auf.
genommen werden, so daß auf ein Meßtischblatt 1, 2^,
4, oder 9 u. s w., oder höchstens 25 Quadratmeilen
fallen. Erlauben die Umstände nur den geometrischen Ge
brauch eines einzigen Meßtisches bei der Aufnahme einer
kleinen Landstrecke, so wird bloß ein geometrisches Netz, in
dem topographistl)en Detail-Maßstabe, auf dem ersten Meß
tischüberzug, aus der unmittelbar gemessenen Basis aufge
tragen; auf jedem folgenden Ueberzug aber nur eine aus
den vorigen Blättern mittelbar bestimmte Basis entlehnt
und in denselben sogleich das Detail eingezeichnet.
Niemals dürfen die Richtpunkte auf einem besondern
Meßtische bestimmt werden, um sodann das Netzblatt ab
zunehmen, auf einen andern Detail-Meßtisch zu legen, die
Richtpunkte durchzustechen und danach das Detail aufzu
nehmen, weil durch das Zusammenlaufen oder Ausdehnen
des vom Holze abgelöseten Papiers eine Verschiebung der
Punkte und Veränderung des Maßstabes unvermeidlich ist,
und weil es sodann mehr Zeit, Mühe und Wege kostet,
die bestimmten Punkte aufzufinden, ihre Aussichten kennen
zu