Flächenberechnungen
Linie A B und sehe diese Gerade als Horizontalriss einer Vertikal
ebene durch die Punkte A, B an, klappe um A B um, so dass
A A 0 = 2,8 und BB 0 = 5,4 Teile wird, so schneiden die Parallelen
in Höhe 3, 4 und 5 über A B auf der Geraden A 0 , B n die Punkte
C 0 » -Do unc ^ -®' 0 aus ’ ^ie durch Herunterloten direkt die gesuchten
Höhenpunkte C, D und E geben.
Auch mit Millimeterpapier und einem Streifen Pausleinwand
kann man in rascher Weise aus rechtwinkligen Dreiecken, in denen die
horizontale Entfernung AB und der Höhenunterschied 5,4—2,8 = 2,6
die Katheten sind und die Hypotenuse durch den in der Mitte
des Pausleinwandstreifens gezogenen Strich gebildet wird, die
einzelnen Punkte für die Horizontalkurven bestimmen; desgleichen
mit dem Goldschmidtschen Teilungsmassstabe von Josef Friedmann
in Bayreuth.*)
Wer mit dem Rechenschieber oder der Rechentafel**) zu
arbeiten gewohnt ist, interpoliert mit diesen; sei z. B. die Ent
fernung AB— 20,9 mm, so gibt eine einzige Einstellung des
Rechenschiebers oder der Rechentafel die Entfernungen A C— 1,6 mm;
AD = 9,5 mm, AE =■ 17,7 mm.
Mit einiger Übung gelingt es, durch blosses Überlegen, ohne
viel zu konstruieren, die Zwischenpunkte aus freier Hand einzutragen
bezw. einzuschätzen.
Im flachen Gelände nimmt man den Höhenabstand der Horizontal
kurven 0,5 oder 1,0 m; im Hügellande 1 m, 2 m und 5 m; im
Gebirge 10 m und mehr.
IV. Die Flächenberechnung.
Die Flächenberechnung geschieht nach Hektaren = ha, Aren — a
oder Quadratmeter = qm. Zum Zwecke der Flächenberechnung
werden die Figuren in möglichst wenige und möglichst grosse
Dreiecke und Trapeze zerlegt. Jede Fläche ist doppelt zu berechnen
und sind hierbei immer zwei verschiedene Rechnungsarten anzuwenden.
§ 118. Am genauesten wird die Berechnung, wenn man die
gemessenen und in die Handrisse eingetragenen — Natur — Masse
benutzt; a. hierbei werden zuerst die Grössen der geschlossenen
Flächen, deren Umfangseiten für die Stückmessung als Abszissenachsen
dienten, ermittelt nach der Formel:
*) Kreuter, Linienführung; § 47.
**) Rechentafel von Steuerrat Scherer in Kassel.