Full text: Technische Anleitung zur Ausführung der trigonometrischen Operationen des Katasters

Einteilung der Feldarbeit. 
§. 7. Die Feldarbeit besteht in der Tracirung der im §. 1. er 
wähnten 4 Netzordnungen und zerfällt: 
1. in die Recognoscirung und Bau der, für die Dreieckssysteme 
erforderlichen Signale. 
2. in die Rectification der Messinstrumente und 
3. in die Beobachtung der im Netze vorkommenden Winkel. 
Sie erfordert genaue Kenntniss und Handhabung der dabei in 
Verwendung kommenden Mess-Instrumente, und rücksichtlich des zu 
erreichenden Zweckes kann dieselbe in Behandlung des höheren Netzes, 
das ist: des Netzes 1-ter bis 3-ter Ordnung und Behandlung des 
Netzes 4-ter Ordnung getheilt werden. 
Erster Absohn i tt. 
Recognoscirung und Bau der Signale. 
1. Wahl der trigonometisehen Stationen. 
§. 8. Sobald die Grundlinie ermittelt wurde, soll ein Uebergang 
von dieser, zu den Dreiecken 1-ter Ordnung almälig stattfinden; es 
müssen daher neue Punkte so gewählt werden, dass an den zu bil 
denden Dreiecken die neuen Seiten stets grösser werden, bis sie endlich 
die Grösse der Dreiecke 1-ter Ordnung erreichen. 
Die gemessene Basis kann als menschliches Werk nicht für absolut 
richtig angesehen werden, ebenso auch die Dreieckswinkel, daher ist in
	        
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