Zwanzigster Vortrag. Erzeugnis zweier kollinearer Ebenenbündel. 157
seiner Komplexe sich selbst zugeordnet. Nun lassen sich die oc 2 Kom
plexe eines Komplexbündels auf oc 1 Büschel verteilen, die einen belie
bigen Komplex r des Bündels gemein haben, und wie jeder dieser
Büschel, so ist auch der Bündel durch r sich selbst zugeordnet. Kurz:
„Ein Komplexbündel, also auch der durch ihn bestimmte polare
„Raum TT 2 , ist durch jeden Komplex des Bündels sich selbst zu-
„geordnet.“
Zwanzigster Vortrag.
Strahlenkongruenzen, erzeugt durch kollineare
Ebenenbündel oder Punktfelder.
Durch korrelative Grundgebilde zweiter und dritter Stufe sind
wir zu den Flächen und Ebenenbündeln zweiter Ordnung, den Null
räumen und linearen Strahlenkomplexen und zu den wichtigsten Eigen
schaften dieser Gebilde gelangt. Wir wollen jetzt die Erzeugnisse zweier
kollinearer Ebenenbündel oder Punktfelder untersuchen. Wenn zwei
kollineare zentrische Bündel oder ebene Felder einen Strahl entsprechend
gemein haben, aber weder kollokal noch perspektiv sind, so erzeugen
sie bekanntlich eine lineare Strahlenkongruenz (Seite 125). Diesen
besonderen Fall können wir als erledigt betrachten durch den sech
zehnten Yortrag.
Wenn zwei kollineare zentrische Bündel S, S x weder konzentrisch
noch perspektiv sind, so erzeugen sie eine Strahlenkongruenz erster
Ordnung, in deren Strahlen sich je zwei homologe Ebenen der Bündel
schneiden. Nämlich durch einen beliebigen Punkt A geht im allgemeinen
nur ein Strahl der Kongruenz, weil dem Ebenenbüschel SA des Bün
dels S ein Ebenenbüschel erster Ordnung von S x entspricht, und weil
von diesem i. a. nur eine Ebene durch A geht. Mehr als ein Strahl,
nämlich unendlich viele Strahlen der Kongruenz gehen nur dann
durch A, wenn die Achsen der beiden Ebenenbüschel den Punkt A
gemein haben, wenn also A ein Schnittpunkt homologer Strahlen der
Bündel ist. In diesem Falle ist A ein „singulärer Punkt“ der Kon
gruenz, und die durch ihn gehenden Strahlen der Kongruenz bilden
einen Büschel erster oder einen Strahlenkegel zweiter Ordnung, je
nachdem die projektiven, sie erzeugenden Ebenenbüschel SA, S X A
eine oder keine Ebene entsprechend gemein haben. Jede Regelschar
oder Kegelfläche zweiter Ordnung, die durch homologe Ebenenbüschel