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3. Gliederung des ganzen zu besetzenden Abschnittes in Unter-*
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4. Das Gelände für die Beobachtungslinie; Umsicht aus der
selben und Einsicht in das Vorgelände; Straßenverbindungen nach
dem Feinde; Flügelanlehnung und Flankensicherung; rück
wärtige Verbindungen.
5. Aufstellungspunkte für die Unterstützungen der vordem
Truppen, möglichst hinter der Gefechtsstellung und der Einsicht
von außen entzogen.
6. Gefechtsstellung: ob in ihr sämtliche Vorpostentruppen leicht
zu versammeln sind. Im Übrigen wie 1. a.
7. Das rückwärtige Gelände. Bei einem zu erwartenden
Rückzugsgefecht sind die Stützpunkte besonders in Betracht zu ziehen.
6. Feindliche Stellungen.
Die Erkundung einer feindlichen Stellung hat meist den Zweck, die
Schwächen derselben zu erforschen und die vorteilhaftesten Angriffspunkte
und Angriffsrichtungen festzustellen. Die Schwierigkeit, ohne Kampf ge
nügenden Einblick in die Verhältnisse beim Feinde zu gewinnen, wird oft
eine gewaltsame Erkundung notwendig machen. Dann muß der erkundende
Offizier versuchen, während des Gefechtes seine Beobachtungen auszuführen.
Diese erstrecken sich auf folgende Punkte:
1. Lage der feindlichen Stellung zur eignen Operationsrichtung und
Entfernung derselben vom Angreifer.
2. Zahl und Richtung der Anmarschwege auf Front und
Flanken der Stellung; Beschaffenheit des Anmarschgeländes mit
Bezug auf Gangbarkeit und verdeckten Anmarsch.
3. Welches ist der schwächste feindliche Flügel? auf
welchem Flügel ist eine Einwirkung auf die feindliche
Rückzugslinie möglich?
4. Sonstige schwache Stellen in der feindlichen Stellung.
5. Schlüsselpunkte der feindlichen Stellung und geeignete
Maßnahmen zur Wegnahme derselben.
6. Das Vorgelände mit Bezug auf die Entwickelung des An
greifers, die Feuerwirkung, Deckung, Verwendung der Waffen
gattungen.
D. Kiwalrspliitze.
Von großer Wichtigkeit ist die Auswahl eines Biwaksplatzes für
die Erhaltung, die Sicherheit und Schlagfähigkeit einer Truppe. Nach
den in den „Allerhöchsten Verordnungen über die Ausbildung der Truppen
Kossmann, Terrainlehre. 6. Aufl. 5