Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

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I. Teil. Die Landesvermessung-, 
m 
m 
y % —y x = — 39721,066 
61394,940 
yi —y ä = — 30442,736 
y*—y*^— 11480,390 
y&—y5 = — 2626,063 
[ a y] = — 145 665,195 
Die Sollunter 
schiede sind . . + 145665,368 
+ 0,173 
x 2— x i = — 59728,236 
x 3 •— x 2 = — 19040,963 
x i — x 3 — + 44168,500 
x 5 — x 4 = ~h 73090,631 
a; 6 — x 5 = + 42818,476 
~A x\ = + 160077,607 
— 78769,199 
= + 81308,408 
— 81308,041 
+ 0,367. 
Danach ergeben sich die Bedingungsgleichungen für die Koordinaten 
unterschiede : 
XXXV -0 = + 0,173 + . . . . sämtliche Verbesserungen der in Frage 
kommenden Richtungen. 
XXXVI • 0 = + 0,367 + . . . . sämtliche Verbesserungen der in Frage 
kommenden Richtungen. 
Ausführlicheres siehe in Abendroth, Ausgleichungspraxis, § 3 c. Vgl. 
auch Seite 158 bis 160. 
Nach Reduktion dieser Gleichungen und nach Multiplikation mit 10 (um 
die Koeffizienten denjenigen der Winkelgleichungen analog zu gestalten), 
werden sie mit den 33 früheren Gleichungen zusammengefaßt. 
Die Summe der Koeffizienten der Verbesserungen für jede Station muß 
gleich Null sein. 
Dann werden die Normalgleichungen entsprechend ergänzt und schließ 
lich die Korrelate berechnet. 
Mit diesen erhält man endlich aus den Fehlergleichungen die Verbesserungen 
der einzelnen (86) Richtungen. Werden diese zu den ausgeglichenen Rich 
tungen der Stationsausgleichung hinzugefügt, so ergeben sich die endgültig 
ausgeglichenen Richtungen, die wieder auf den ersten Strahl jeder 
Station als auf Null reduziert werden. 
Mit Ffilfe dieser endgültigen Richtungswerte werden die endgültigen 
Seitenlangen, dann die endgültigen geographischen Koordinaten 
und schließlich die ebenen konformen Koordinaten berechnet. 
Das soll im Abschnitt y kurz behandelt werden. 
Bevor wir darauf eingehen, wollen wir uns überlegen, ob diese streng wissen 
schaftliche Ausgleichung, die ein ungeheueres Zahlenmaterial verwertet, für 
gewöhnliche praktische Zwecke notwendig ist. 
Die innere Ausgleichung hat zuerst den Zweck, die innere Genauigkeit der 
neuen Messung an sich festzustellen. Würde kein Anschlußzwang bestehen, 
so würde die Kette so berechnet werden, wie es allein diese neue ausgeglichene 
Messung verlangt. 
Nun wird aber bei größeren Bandesvermessungen selten eine Kette 
genügen. Namentlich, wenn die Basismessung so einfach wie möglich ge 
halten wird, wird man häufiger, als bei den kostspieligen Präzisionsmessungen
	        
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