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I. Teil. Die Landesvermessung',
VII. Die reduzierten Fehlergleichungen heißen:
I
II
III
IV
n
Gewicht
(1): 0 =
+ 1,9
— 9,0
— 12,8
1
2 (2) + (8): 0 =
+ 22,1
+ 13,5
—
—
+ 15,4
1:6
(3) + (5): 0 =
— 27,5
+ 30,4
+ 27,5
— 30,4
+ 41,1
1 : 2
(4)+ (10): 0 =
—15,1
+ 4,9
—
—
+ 10,0
1:2
(6)+ (11): 0 =
—
—
-22,9
+ 0,6
- 3,2
1:2
2(7)+ (12): 0 =
—
_
— 21,8
-40,4
— 26,7
1:6
(9): 0 =
—
—
— 10,7
+ 11,1
+ 2,6
1:2
(1) + (2) + (3) + (4): 0 =
— 12,0
+ 13,1
+ 13,7
—15,2
+ 17,4
— 1:4
(5) + (6) + (7): 0 =
— 13,7
+ 15,2
— 5,0
— 28,3
+ 8,8
— 1:3
(10)+ (11): 0 =
- 7,6
+ 2,4
— 11,5
+ 0,3
+ 3,5
— 1:3
(Mechanische Regeln für die Bildung der reduzierten Fehler
gleichungen bei nur einem auszugleichenden Punkt:
1. Für jede unbestimmte Richtung gilt eine reduzierte Fehlergleichung von
der Form:
(1) = al + ßll + (0 — 0
mit dem Gewicht 1 oder y 3 oder 2 / 3 , je nachdem die Richtung zweiseitig oder
einseitig im gegebenen oder einseitig im gesuchten Punkt gemessen ist.
2. Fs gilt ferner:
0 = [«] I + [ß] II
3.
mit dem Gewicht — 2 / 3 v, wenn v die Anzahl aller im gesuchten Punkt gemesse
nen Richtungen und [a] und [ß] die Summe der Koeffizienten ihrer Fehler
gleichungen sind.
Aus 1. und 2. ergeben sich Normalgleichungen, die, mit
die eigentlichen übergehen.)
3
2
multipliziert, in
Ausführliches hierüber, sowie über den bisherigen und weiteren Rechnungsgang
ist in Abendroth, Ausgleichungspraxis, § 4b), nachzulesen.
VIII. Bildung und Auflösung der Normalgleichungen.
Zur Kontrolle für die Bildung der Fehlergleichungen, der Normalgleichungen
und der Auflösung der letzteren bis zur Aufstellung der abgeleiteten Normal
gleichungen wird ein Kontrollglied a hinzugefügt, das die Summe der Koeffizienten
von I, II, III, IV usw. und des n ten Gliedes zu Null ergänzt und diese Eigen
schaft auch in den abgeleiteten Gleichungnn besitzt, wenn es ebenso wie das
nte Glied behandelt wird.
Grundform der Normalgleichungen:
0= (1 -1) I + (1 -2) II + . . . + 1 -n . . . (l-o)
0 = (1-2) I + (2-2) II + . . . + 2 - n . . . (2 • cs)
Die negativen Glieder werden mit ihrer dekadischen Ergänzung angegeben.