C. Die Höhenbestimmung.
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Die Vergleichung der so gewonnenen Richtungen T x und T 2 mit den aus
geglichenen (XI.) ergibt genügende Übereinstimmung. Bei größeren Abweichungen
als 3 Einheiten der 2. Dezimalstelle müssen nötigenfalls beide Berechnungen ge
prüft werden.
Zum Schluß folgt die Aufstellung der Stationsabrisse nach den schon
bekannten Regeln.
Dabei ist. zu beachten: Auf jeder Station werden sämtliche beobachteten Werte
lediglich nach den mit der Station zugleich ausgeglichenen Richtungen endgültig
orientiert. Die Namen der letzteren werden durch ein x gekennzeichnet. -—
Auf die Punkte III. Ordnung wird im Kapitel „Kataster“ näher
eingegangen werden, da sie — auch bei sphäroidischer Behand
lung — schon zur Kleintriangulierung gerechnet werden können.
Die Berechnung der geographischen Koordinaten II. und III. Ordnung
geschieht wie bei den Punkten I. Ordnung, nur daß für jede Ordnung die letzten
Glieder entsprechend vernachlässigt werden, und die Rechnung dadurch nach
und nach wesentlich vereinfacht wird.
Es empfiehlt sich, sowohl für die Punkte I. wie II. und III. Ordnung für
diese Umrechnung die Schreiber’schen „Rechenvorschriften für die Trigono
metrische Abteilung der Eandesaufnahme. P'ormeln und Tafeln zur Berech
nung der geographischen Koordinaten aus den Richtungen und Rängen der
Dreiecksseiten. I. Ordnung, II. Ordnung und III. Ordnung“, zu dem Vor
kriegspreise von je 0,80 M., von E. S. Mittler & Sohn, Berlin SW., Kochstr.
69/70, zu beziehen und anzuwenden.
Die darin enthaltenen Hilfstafeln gelten für die Breiten N von 47° bis 57°.
Zuletzt sei noch darauf hingewiesen, daß für die Beobachtungen II. Ord
nung ein 21 cm-Theodolit mit unmittelbarer Ablesung von 5" und für diejenigen
III. Ordnung das unter Abschnitt A beschriebene Universalinstrument an
gewandt wird, womit auch die trigonometrische Übertragung der Höhen von
den einnivellierten Punkten III. Ordnung auf die übrigen Punkte III. Ordnung
und auf diejenigen II. und I. Ordnung erfolgt.
Wir kommen damit zu den Höhenbestimmungen der Nivellements- und
der Dreiecksfestpunkte auf geometrischem und auf trigonometrischem Wege.
Das Dreiecksnetz I. bis IV. Ordnung der preußischen Landesaufnahme
war im Jahre 1899 erstmalig fertiggestellt (vgl. „Karten und wissenschaft
liche Veröffentlichungen der Landesaufnahme“, Berlin 1920).
C. Die Höhenbestimmung.
Unter „Höhe“ eines Punktes auf der Erde versteht man seine Entfernung
in der Lotrichtung vom scheinbaren Horizont der Meeresfläche und damit
zugleich von der sphäroidischen Fläche der Erde in Meereshöhe; das heißt:
denkt man sich die ruhende Meeresfläche über die ganze Erdoberfläche aus
gedehnt, so ist der senkrechte Abstand irgendeines Punktes über oder unter
der Meeresfläche seine positive oder negative Höhe, die deshalb auch Meeres
oder absolute Höhe heißt.
Eine überall gleiche Meeresfläche gibt es nicht, weil die Gezeiten (Ebbe