Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

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I. Teil. Die Landesvermessung. 
Diese Arbeits- oder djmamischen Höhen berücksichtigt aber die Landes 
aufnahme zur Vermeidung von Doppelwerten nicht. — 
Um den Normalnullpunkt für Deutschland dauernd zu erhalten, ist in 
den Jahren 1875 und 1876 am Nordpfeiler der alten Sternwarte zu Berlin der 
Normal-Höhenpunkt (N.H.) für das ehemalige Königreich Preußen 
festgelegt worden, dessen Höhenabstand vom Normalnullpunkt (N.N.), in 
der Uotrichtung gemessen, genau -f- 37 m beträgt. Zu seiner Versicherung 
war am Westpfeiler der Sternwarte ein Kontrollbolzen (K. B.) angebracht, 
von wo aus ebenso wie von dem Nivellementsbolzen 3236 (N. B. 3236) wenigstens 
alle 3 Jahre sorgfältige Kontrollmessungen für den Normalhöhenpunkt vor- 
genommen wurden. 
An Stelle des im Jahre 1913 beim Abbruch der Berliner Sternwarte zer 
störten Normalhöhenpunktes (N. H. von 1879) ist schon 1912 unter Mitwirkung 
der Geologischen Bandesanstalt zwischen Herzfelde und Hoppegarten, etwa 
in der Mitte von Berlin bis Küstrin, ein neuer Normalhöhenpunkt (N. H. 
von 1912) eingebaut und in den Jahren 1919/20 von der Trigonometrischen 
Abteilung der Bandesaufnahme durch umfangreiche Schleifennivellements 
seiner Höhe über N. N. nach festgelegt worden. 
Nach dem ersten „Jahresbericht der Bandesaufnahme 1919/20“, Seite 28/29 
beabsichtigt diese, an geologisch sicheren Stellen der Binien (in Abständen 
von 200 bis 400 km) sogenannte Bandes-Nivellements-Hauptpunkte (L. N. H.) 
einzubauen und neu zu bestimmen. Auch an den Bandesgrenzen sollen nach 
denselben Grundsätzen derartige neue Festlegungen hergestellt werden. 
Da sowohl der N. H. von 1912 wie die beabsichtigten L. N. H. doch nur 
durch örtlich beschränkte Schleifennivellements von zuverlässigen alten 
Punkten aus bestimmt werden können, ist der Zweck dieser Maßnahmen nicht 
recht ersichtlich. 
Sowohl der N. H. wie die L. N. H. können nicht mehr als repräsen 
tative Bedeutung erlangen. 
Für die Insel Helgoland hat ein selbständiger Höhenausgangspunkt ge 
wählt werden müssen, der mit dem Astronomischen Pfeiler (A. P.) am alten 
Feuerturm übereinstimmt und durch trigonometrische Höhenmessungen des 
Geodätischen Institutes zwischen Neuwerk, Wangeroog und Helgoland im 
Anschluß an die Festlandsnivellements der Bandesaufnahme, sowie durch 
Wasserstandsbeobachtungen am Flutmesser von Helgoland auf den mittleren 
Wert von A. P. — -f 56,500 N. N. festgelegt worden ist. — 
Den nivellitischen Messungen der Bandesaufnahme liegt das Metermaß 
zugrunde, das mit dem gesetzlichen deutschen Metermaß und deshalb auch 
nach dem Reichsgesetz vom 26. April 1893 mit dem internationalen Meter 
maß hinlänglich übereinstimmt, das aber von dem Metermaß für die Bängen- 
messungen der B. A. um 1 : 74800 oder um + 58,0 Einheiten der 7. Mantissen 
stelle abweicht. Doch ist diese Abweichung praktisch ohne irgendwelche 
Bedeutung. Die vor 1879 veröffentlichten Höhen müssen um ■— 3,513 m (Neu 
fahrwasser), diejenigen von Schleswig-Holstein um —3,538 m (Hamburger 
Flutmesser) auf N. N. zurückgeführt werden. 
Die Strecken der Hauptnivellements folgen am zweckmäßigsten den Kunst-
	        
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