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I. Teil. Die Landesvermessung.
Diese Arbeits- oder djmamischen Höhen berücksichtigt aber die Landes
aufnahme zur Vermeidung von Doppelwerten nicht. —
Um den Normalnullpunkt für Deutschland dauernd zu erhalten, ist in
den Jahren 1875 und 1876 am Nordpfeiler der alten Sternwarte zu Berlin der
Normal-Höhenpunkt (N.H.) für das ehemalige Königreich Preußen
festgelegt worden, dessen Höhenabstand vom Normalnullpunkt (N.N.), in
der Uotrichtung gemessen, genau -f- 37 m beträgt. Zu seiner Versicherung
war am Westpfeiler der Sternwarte ein Kontrollbolzen (K. B.) angebracht,
von wo aus ebenso wie von dem Nivellementsbolzen 3236 (N. B. 3236) wenigstens
alle 3 Jahre sorgfältige Kontrollmessungen für den Normalhöhenpunkt vor-
genommen wurden.
An Stelle des im Jahre 1913 beim Abbruch der Berliner Sternwarte zer
störten Normalhöhenpunktes (N. H. von 1879) ist schon 1912 unter Mitwirkung
der Geologischen Bandesanstalt zwischen Herzfelde und Hoppegarten, etwa
in der Mitte von Berlin bis Küstrin, ein neuer Normalhöhenpunkt (N. H.
von 1912) eingebaut und in den Jahren 1919/20 von der Trigonometrischen
Abteilung der Bandesaufnahme durch umfangreiche Schleifennivellements
seiner Höhe über N. N. nach festgelegt worden.
Nach dem ersten „Jahresbericht der Bandesaufnahme 1919/20“, Seite 28/29
beabsichtigt diese, an geologisch sicheren Stellen der Binien (in Abständen
von 200 bis 400 km) sogenannte Bandes-Nivellements-Hauptpunkte (L. N. H.)
einzubauen und neu zu bestimmen. Auch an den Bandesgrenzen sollen nach
denselben Grundsätzen derartige neue Festlegungen hergestellt werden.
Da sowohl der N. H. von 1912 wie die beabsichtigten L. N. H. doch nur
durch örtlich beschränkte Schleifennivellements von zuverlässigen alten
Punkten aus bestimmt werden können, ist der Zweck dieser Maßnahmen nicht
recht ersichtlich.
Sowohl der N. H. wie die L. N. H. können nicht mehr als repräsen
tative Bedeutung erlangen.
Für die Insel Helgoland hat ein selbständiger Höhenausgangspunkt ge
wählt werden müssen, der mit dem Astronomischen Pfeiler (A. P.) am alten
Feuerturm übereinstimmt und durch trigonometrische Höhenmessungen des
Geodätischen Institutes zwischen Neuwerk, Wangeroog und Helgoland im
Anschluß an die Festlandsnivellements der Bandesaufnahme, sowie durch
Wasserstandsbeobachtungen am Flutmesser von Helgoland auf den mittleren
Wert von A. P. — -f 56,500 N. N. festgelegt worden ist. —
Den nivellitischen Messungen der Bandesaufnahme liegt das Metermaß
zugrunde, das mit dem gesetzlichen deutschen Metermaß und deshalb auch
nach dem Reichsgesetz vom 26. April 1893 mit dem internationalen Meter
maß hinlänglich übereinstimmt, das aber von dem Metermaß für die Bängen-
messungen der B. A. um 1 : 74800 oder um + 58,0 Einheiten der 7. Mantissen
stelle abweicht. Doch ist diese Abweichung praktisch ohne irgendwelche
Bedeutung. Die vor 1879 veröffentlichten Höhen müssen um ■— 3,513 m (Neu
fahrwasser), diejenigen von Schleswig-Holstein um —3,538 m (Hamburger
Flutmesser) auf N. N. zurückgeführt werden.
Die Strecken der Hauptnivellements folgen am zweckmäßigsten den Kunst-