Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

C. Die Höhenbestimmung. 
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Straßen I. Klasse (Chausseen) und weichen nur an großen Strömen und an 
den Meeresküsten zur Festlegung von geeigneten Festpunkten an diesen von 
den Straßen ab. 
Man unterscheidet Schleifennivellements in geschlossenen Vielecken 
und Punkteinschaltungen im Anschluß an die ersteren. Diese Ein 
schaltungen bezeichnet man auch sinngemäßer mit Streckennivellements, 
weil dabei lediglich Neupunkte in langen Strecken zwischen je zwei gegebene 
Festpunkte eingeschaltet werden. 
Der Umfang der Schleifen beträgt durchschnittlich 350 km, die Fänge der 
Strecken nicht über 100 km. 
Abb. 32. Hauptnivellement der preußischen Landesaufnahme (Basis 1908). 
Zur Vermarkung der Höhenpunkte dienen: 
Höhenmarken (H.M.) \ Festpunkt I Klasse 
Nivellements-Mauerbolzen (M.B) p est P unKt Klasse, 
Nivellements-Pfeiler mit Nummerbolzen (N. B.) und 
Festlegungen der Triangulation (für die sog. ,,Signalnivellements“). 
Die drei ersten Festlegungsmarken sind in Jordan, Bd. II, näher be 
schrieben. Die Nivellementspfeiler mit Nummerbolzen stehen neben den 
Chausseeküometersteinen in regelmäßigen Abständen von 2 zu 2 km; an den 
Grenzen der Nachbarstaaten sind sie als sog. Niv.-Grenzpfeiler besonders 
groß und auffallend aufgeführt. Außer diesen Vermarkungen kommen noch 
ausnahmsweise eingemeißelte Kreuze u. dergl. und die Festlegungsmarken 
anderer Behörden zur Anwendung (Europ. Gradmessung, Eisenbahn usw.). 
Von Festlegungen I. und II. Klasse sind im Arbeitsgebiet der Fandes 
aufnahme insgesamt 12800 vorhanden oder je ein Festpunkt auf 34 Dkm.
	        
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