C. Die Höhenbestimmung.
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Straßen I. Klasse (Chausseen) und weichen nur an großen Strömen und an
den Meeresküsten zur Festlegung von geeigneten Festpunkten an diesen von
den Straßen ab.
Man unterscheidet Schleifennivellements in geschlossenen Vielecken
und Punkteinschaltungen im Anschluß an die ersteren. Diese Ein
schaltungen bezeichnet man auch sinngemäßer mit Streckennivellements,
weil dabei lediglich Neupunkte in langen Strecken zwischen je zwei gegebene
Festpunkte eingeschaltet werden.
Der Umfang der Schleifen beträgt durchschnittlich 350 km, die Fänge der
Strecken nicht über 100 km.
Abb. 32. Hauptnivellement der preußischen Landesaufnahme (Basis 1908).
Zur Vermarkung der Höhenpunkte dienen:
Höhenmarken (H.M.) \ Festpunkt I Klasse
Nivellements-Mauerbolzen (M.B) p est P unKt Klasse,
Nivellements-Pfeiler mit Nummerbolzen (N. B.) und
Festlegungen der Triangulation (für die sog. ,,Signalnivellements“).
Die drei ersten Festlegungsmarken sind in Jordan, Bd. II, näher be
schrieben. Die Nivellementspfeiler mit Nummerbolzen stehen neben den
Chausseeküometersteinen in regelmäßigen Abständen von 2 zu 2 km; an den
Grenzen der Nachbarstaaten sind sie als sog. Niv.-Grenzpfeiler besonders
groß und auffallend aufgeführt. Außer diesen Vermarkungen kommen noch
ausnahmsweise eingemeißelte Kreuze u. dergl. und die Festlegungsmarken
anderer Behörden zur Anwendung (Europ. Gradmessung, Eisenbahn usw.).
Von Festlegungen I. und II. Klasse sind im Arbeitsgebiet der Fandes
aufnahme insgesamt 12800 vorhanden oder je ein Festpunkt auf 34 Dkm.