Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

C, Die Höhenbestimmung-. 191 
Ist z. B. B = 54° 20', H = 60,0 m und M — 65 km, so ist K — (in Boga- 
rithmen) 6.896 + 1.778 + 1.813 = 0.487 n = —3,1 mm. 
Auf die Ableitung des Ausdruckes für p aus der normalen Schwere und 
der Schw r erkraftbeschleunigung soll hier nicht weiter eingegangen werden 
Genaueres hierüber ist in Helmert, ,,Theorieen der Höheren Geo 
däsie“, Beipzig 1884, II. Teil, 7. Kapitel nachzulesen 
Abb. 37. Einfaches Nivellierinstrument mit Kippschraube und Wendelibelle für praktische 
Zwecke von F. W. Breithaupt & Sohn in Cassel. 
Bevor wir zur Ausgleichung der Nivellementsergebnisse übergehen, soll 
kurz überlegt werden, ob für gewöhnliche praktische Zwecke ein so 
großer Arbeits- und Rechenaufwand notwendig ist, um einigermaßen brauchbare 
Werte für Nivellementsfestpunkte zu gewinnen. 
Durch die zweite Konferenz der europäischen Gradmessung 
ist schon 1878 die Bestimmung getroffen worden, daß der wahr 
scheinliche Fehler des Höhenunterschiedes zweier nur ein Kilo 
meter entfernten Punkte im allgemeinen nicht 3 mm (mittlerer 
Fehler — 4,45 mm) und in keinem Falle 5 mm (m. F. = 7,41 mm) 
überschreiten darf. 
Verfasser hat im Jahre 1902 eine Abhandlung über die Anlage, Festlegung
	        
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