Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

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I. Teil. Die Landesvermessung. 
oder Höhenfest- und für die Geländepunkte zerlegen. Die Rück- und Vor 
blicke für das Feinnivellement werden zuerst erledigt und dann erst die Ge 
ländepunkte eingewogen. 
Für Feinnivellements mit Libellenausschlägen und Halbzentimeterlatten 
nach Art derjenigen der Landesaufnahme ist das von ihr angewandte Beob 
achtungsbuch (vgl. S. 181) am zweckmäßigsten. Dann ist es aber nötig, die 
Geländepunkte in einem besonderen, rohen Nivellement — wenn auch in 
derselben Aufstellung — für sich einzuwägen und zu buchen. 
Auf diejenigen Einzelheiten, die für die verschiedenen Feinnivellements 
zu besonderen technischen und wirtschaftlichen Zwecken noch zu beachten 
sind, wird an geeigneter Stelle zurückgekommen werden. — 
Wir wollen nun noch kurz etwas über die Punktvermarkung anführen 
(vgl. des Verfassers „Anlage lokaler Höhennetze“). 
Sehr wichtig für die Güte des Nivellements und die Zuverlässigkeit der Höhen 
punkte ist eine völlig unbehinderte Zugänglichkeit der letzteren. Die Latten von 
jeder gebräuchlichen Länge und Breite müssen so auf gehalten werden können, daß 
sie stets auf dem höchsten Punkte der Marke und dabei genau senkrecht stehen; 
auch müssen sie von überallher frei beobachtet werden können, wo irgend nur eine 
Aufstellung möglich ist. Man vermeide also die Anbringung des Festpunktes an 
Gebäudesockeln, über denen sich in geringerer Höhe breite Simse, Balkons, Erker 
und ähnliche Ausladungen der Gebäudemauern befinden, und achte darauf, daß 
die Marken nicht hinter Dachrinnen oder Mauer Vorsprüngen zu liegen kommen. 
Im freien Felde bringe man die Festpunkte so an, daß sie gegen den Verkehr 
und elementare Einflüsse, namentlich gegen Wasserausspülungen, gesichert sind. 
Auf Landstraßen ist es gut, die Höhenmarken in die Baumlinie so zu setzen, 
daß sie von den Wurzeln der nächststehenden Bäume nicht mehr gestört werden 
können, und daß keine Äste das Aufhalten der Latten verhindern. 
Bei Steinen mit Bolzen sind letztere am besten in die dem Verkehr abgewandte 
Seite einzulassen, doch so, daß sie in der üblichen Zielweite sichtbar sind. 
Wenig zu empfehlen ist die Einlassung von Höhenmarken in neuere Durch 
lässe und Brückenbauten sowie in alle Baulichkeiten, die auf Dämmen errichtet 
sind, namentlich nicht in Bahnwärterhäuschen. Erscheint dieses doch notwendig 
so bringe man in unmittelbarer Nähe auf gutem Mutterboden oder an alten Bau 
werken zuverlässige Versicherungsmarken an, die schnell und ohne Mühe eine 
Prüfung und etwaige Berichtigung der Hauptpunkte gestatten oder nötigenfalls 
selbst zu Hauptpunkten gemacht werden. 
Als beste Höhenmarken haben sich die eisernen Bolzen erwiesen. Sie werden 
in allen möglichen Formen hergestellt, von der einfachen zylindrischen bis zur 
vollkommen kugeligen. Zu der letzteren haben allerhand theoretische Bedenken 
und Erwägungen geführt. Ich habe jedoch in meiner Praxis noch nicht gefunden, 
daß sie wesentlich besser wäre als die einfache zylindrische Form, und habe diese 
Erfahrung auch von anderen Seiten bestätigt erhalten. Auch die zylindrische Form 
der Bolzen mit kugeliger Erhebung für den eigentlichen Höhenfestpunkt ist m. E. 
mehr ein Produkt überfeinen Kalküls als das Ergebnis praktischer Beobachtungen. 
Die schlichte zylindrische Gestalt des Bolzens mit etwa 6 cm Querschnittdurch- 
messer und höchstens ebensoviel freiragender Länge sowie mit verzahntem 8—10 cm 
langem Ansatz zum Einlassen in das Gestein ist dann die einfachste und beste 
Vermarkung, wenn der Bolzen verzinnt ist, wagerecht befestigt wird und in seiner 
Ansichtsfläche die fortlaufende Nummer des Höhenpunktes trägt. Die Bolzen
	        
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