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I. Teil. Die Landesvermessung.
destens 1 km von dem durch unmittelbare Kippregelmessung bestimmten
Ausgangspunkt entfernt liegt. Das stimmt auch fast genau mit der. Genauig
keitsgrenze überein, die für Barometermessungen mit Quecksilberbarometer-
und Siedethermometerprobe gelten (vgl. S. 233).
Diese beiden Werte — ± 18 m für die Gängen und ± 4 m für
die Höhen — kann man deshalb als die höchsten zu befürchtenden
Fehler in einer Meßtischaufnahme 1 : 25 000 annehmen, wenn sie
sonst im Anschluß an gute Dreieckspunkte und unter Benutzung
guter Wirtschaftskarten größeren Maßstabes mit gehöriger Sorg
falt und Übung ausgeführt worden ist.
Wir kommen nun zu dieser eigentlichen Aufnahme.
b) Die Aufnahme.
Die geodätisch bestimmten Ausgangspunkte müssen vor Beginn der Auf
nahme mit Richtigkeitsproben aufgetragen sein. Wie das geschieht, ist ziemlich
einerlei. Am einfachsten ist die Kartierung nach rechtwinklig ebenen Koordi
naten, auch wenn der Rand und das Netz des Meßtischblattes sphäroidische
Ginien des geographischen Koordinatennetzes sind. Daß diese überhaupt
noch dargestellt werden, geschieht teils aus Überlieferung, teils mit Rücksicht
auf die spätere unmittelbare Verwendung der Meßtischblätter zur Anfertigung
der topographischen Spezial- und Übersichtskarten kleineren Maßstabes
(1:100000 bis 1:300000).
Der Topograph beginnt seine Aufnahme auf diesen nach Gage und Höhe
gegebenen Festpunkten und stellt zunächst auf einer kurzen Erkundungs-
reise von Punkt zu Punkt durch genaues Finstellen seines Meßtisches nach Norden
auf einem jeden und durch Anschneiden der anderen Punkte mittels der Kipp
regel die richtige Gage der Punkte auf dem Papier und in der Örtlichkeit fest.
Zugleich beobachtet er auf mindestens 3 über den Meßtisch gleich verteilten
Festpunkten nach sorgfältigster Richtigstellung der Platte mittels der gegebenen
Richtungen den magnetischen Norden .seiner Kippregelbussole, und zwar
morgens, mittags und abends. Jede endgültige Richtung dieser drei Beob
achtungen vermerkt er unter Beischreibung der Tageszeit auf dem Nord- und
dem Südrande der Platte durch je einen feinen Bleistrich und zwei Stichpunkte.
Auch werden alle zu Vorwärtseinschnitten geeigneten Zielpunkte mit der Kipp
regel angeschnitten und möglichst durch drei Sichten festgelegt.
Etwa abhanden gekommene Signale der Dreieckspunkte werden durch
rohe Signalstangen mit Höhenkreuz und rot-weißer oder rot-gelber Flagge,
etwa 1 m abseits des Zentrums, um die Vermarkung zu schonen, ersetzt.
Dann beginnt auf oder nahe einem Dreieckspunkte die Messung. Giegt
nämlich der Punkt auf einem bucklig gewölbten Berge, so daß von ihm aus
nur die nächste Umgebung und die ferne, nicht aber ein dazwischen liegender
Ring zu übersehen ist, so ist es zweckmäßiger, sich sofort auf dem Hange der
Bergwölbung aufzustellen, so daß man sowohl den Dreieckspunkt und seine
Umgebung wie den ganzen Hang und den Fuß des Berges übersehen und messen
kann. Man richtet dann den Tisch mit der Nordnadel und der gerade zutreffenden