Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

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I. Teil. Die Landesvermessung. 
Messungen, die es gibt, Lernten sie doch im Kriege abkommandierte Karto- 
und Lithographen der Landesaufnahme ohne irgendwelche technischen Vor 
kenntnisse in wenigen Stunden. 
Wenn von dem aufzunehmenden Gelände gute Kataster-, Verkoppelungs 
oder Forst- usw. Karten vorhanden sind, so werden sie vor Beginn der Feld 
arbeiten pantographiert oder photographisch verkleinert und in Blei auf dem 
Tisch dargestellt. Sie bilden innerhalb der Genauigkeit der Pantographie 
eine vorzügliche Meßprobe für die Längenbestimmungen der Kippregeltachy- 
metrie. Sofern die abgestochenen Lattenpunkte mit der Bleizeichnung nach den 
verkleinerten Karten gut zusammenpassen, kann man namentlich in stark 
bewegtem und großförmigem Gelände so weit von einem Standpunkte aus 
messen, als die Latte und der Entfernungsmesser reichen. Die Höhen werden 
bei einiger Vorsicht dennoch genügend genau, und die Längen sind stets durch 
die vorhandene Bleizeichnung innerhalb der Genauigkeit des Aufnahmemaßstabs 
einerseits und der Pantographie anderseits gesichert. 
Die Lattenträger vermarken jeden Lattenpunkt durch ein kräftig ein 
gehauenes Kreuz im Erdboden und, wo es geht, durch Buntkreidezeichen an 
Häusern, Zäunen, Bäumen, Felsen u. dergl. 
Man kann unter Umständen von einer gut gelegenen Aufstellung aus 300 
und mehr Punkte einmessen, wozu aber die angestrengteste Arbeit von 
wenigstens 12 Stunden gehört. 
Die Höhen berechnet man aus Länge und Winkel schnell und sicher mit 
tachymetrischen Hilfstafeln (von Jordan, Hammer u. a.) oder ent 
nimmt sie graphischen Kotentafeln, wie z. B. denen der Topographischen 
Abteilung der Landesaufnahme. Bei stärkeren Neigungswinkeln gegen den 
Horizont muß beim Absetzen der Länge auf der Meßtischplatte die Berichtigung 
auf den Horizont (Hör. K.) berücksichtigt werden Die gewöhnliche Anordnung 
der Hilfstafeln ist die folgende: 
3 Grad 30 
Minuten — 
4 Grad. 
Entf. 
100 
200 300 
400 
500 600 
700 800 
900 
Entf. 
Hör. K. 
1 
1 
1 
2 
2 
3 
1 
3 
3 
Hör. K. 
Min. 
Höht 
2 nunte 
r scili 
ed in Metern 
Min. 
30 
6,12 
12,23 
18,35 
24,46 
30,58 
36,70 
42,81 
48,93 
55,05 
30 
31 
6,15 
12,29 
18,44 
24,58 
30,73 
36,87 
43,02 
49,16 
55,31 
31 
32 
6,18 
12,35 
18,52 
24,70 
30,87 
37,05 
43,22 
49,40 
55,57 
32 
33 
6,20 
12,41 
18,61 
24,82 
31,02 
37,22 
43,43 
49,63 
55,83 
33 
34 
6,23 
12,47 
18,70 
24,93 
31,17 
37,40 
43,63 
49,86 
56,10 
34 
35 
6,26 
12,52 
18,79 
25,05 
31,31 
37,57 
43,84 
50,10 
56,36 
35 
36 
6,29 
12,58 
18,87 
25,17 
31,46 
37,75 
44,04 
50,33 
56,62 
36 
37 
6,32 
12,64 
18,96 
25,28 
31,60 
37,92 
44,24 
50,56 
56,88 
37 
38 
6,35 
12,70 
19,05 
25,40 
31,75 
38,10 
44,45 
50,80 
57,15 
38 
39 
6,38 
12,76 
19,14 
25,52 
31,90 
38,27 
44,65 
51,03 
57,41 
39 
40 
6,41 
12,82 
19,22 
25,63 
32,04 
38,45 
44,86 
51,26 
57,67 
40
	        
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