Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

E. Die Kartographie. 
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Karten, und wo sie die kleinsten Landteile wiedergibt, heißt sie technische 
Kartierung, deren Ergebnisse Pläne sind. Diese Unterscheidung hat ledig 
lich das Recht der Überlieferung für sich, denn in Wirklichkeit gehören 
zur Herstellung geometrisch genauer Pläne von Ortschaften und 
Ortsteilen viel umfassendere und eingehendere wissenschaftliche 
Vorarbeiten als zur Herstellung kleinmaßstäblicher Karten, wo es 
schon mit Rücksicht auf die geringe Empfindlichkeit des Maßstabes auf 
Genauigkeit nur in bildlicher Hinsicht ankommt. 
Die Karten werden wieder in geographische und topographische 
nach ihrem Charakter und in Übersichts- und Spezialkarten nach 
ihrem Maßstabe unterschieden. 
Beträgt der Maßstab weniger als 1:500000, also 1:1000000, 2000000 usw., 
so gehört die Karte zu den geographischen, beträgt er zwischen 1:200000 
und 1:500000, so ist die Karte gewöhnlich eine topographische Über 
sichtskarte und bei 1:20000 bis 1:200000 in der Regel eine topographische 
Spezialkarte. Kartierungen über 1:20000 bis 1:5000 gehören schon zu 
den Übersichtsplänen, während alle diejenigen von 1:5000 an aufwärts 
Spezialpläne sind. Wo Spezialpläne kleineren Maßstabes, z. B. 1:5000 
oder 1:2500, wie in Bayern und Württemberg, topographisch ergänzt und bei 
geometrischer Zuverlässigkeit topo-kartographisch ausgestattet sind, nennt 
man sie zweckmäßig topographische Wirtschaftskarten (vgl. Teil II. D.). 
Die geographischen Karten gehören im allgemeinen nicht in den Rahmen 
dieses Buches. Doch kommen Fälle vor, wo die Kenntnis der wichtigsten 
Grundsätze der geographischen Kartenlehre bei der Anfertigung von ganz 
allgemeinen Übersichtsblättern (z. B. für die Darstellung eines sehr großen 
Dreiecksnetzes I. Ordnung, des Hauptnivellementsnetzes, der Einteilung in 
Kartenblätter größeren Maßstabes u. dergl.) notwendig wird. Darum ist es 
zweckmäßig, auch ganz allgemein das zu erörtern, was die geographischen 
Karten von den topographischen unterscheidet, und damit bei dem zu be 
ginnen, was die Grundlage aller Karten ist, nämlich bei der Projektion oder 
Abbildung in der Kartenebene. 
1. Die Kartenprojektion. 
Praktisch brauchbare Eänderdarstellungen größeren Verjüngungsverhältnisses 
lassen sich nur auf einer ebenen Fläche, auf der „Karte“, ausführen. Da die 
Gestalt der Erde aber — sobald man sich die Oberfläche des Meeres einheitlich 
über die ganze Erdoberfläche ausgedehnt denkt —ein „Geoid“, im hinreichend 
mathematischen Maße ein „Sphäroid“ ist, so muß derjenige Weg ermittelt 
werden, auf dem eine ebene Darstellung erreichbar ist, welche die sphäroidische 
Fläche eines Randes oder Erdteiles möglichst der Wirklichkeit entsprechend 
wiedergibt. Dazu gehört, daß die trigonometrischen Punktbestimmungen, 
welche die Grundlage jeder Landesvermessung bilden, so durchgeführt werden 
können, daß einerseits ihre scharfe Berechnung und die methodische Aus 
gleichung der unvermeidlichen Fehler auch bis in die unterste Ordnung der 
Punkte mathematisch einwandfrei beibehalten werden, und anderseits diese 
unvermeidlichen Fehler durch die bloße Übertragung der sphäroidischen 
Abendroth, Vermessungsingenieur. 2. Aufl. 20
	        
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