Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

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I. Teil. Die Landesvermessung. 
erschöpfend reden, ohne dabei der künstlerischen und technischen gerecht 
zu werden. 
Wenn wir also von den Grundsätzen der Kartographie sprechen 
wollen, so müssen wir sie im Sinne dieser Ausführungen in wissenschaft 
liche, künstlerische und technische unterscheiden und am Schluß das 
zusammenfassen, was vereint imstande ist, ein vollendetes Kartenwerk zu 
schaffen. 
a) Die wissenschaftlichen Grundsätze. 
Als Hauptgrundsatz muß die unbedingte Richtigkeit innerhalb der 
durch den Kartenmaßstab, die gewählte Abbildungsart und die Aufnahme 
unterlagen gegebenen Grenzen gelten. Dazu gehört Winkel-, Rängen- und 
Flächentreue, die bei der geographischen Karte lediglich durch den Globus, 
bei der großmaßstäblichen topographischen allein durch die polyedrische 
Gradabteilungskarte zugleich ausreichend genau gewährleistet wird, ganz 
gleich, ob sie auf echt konischer oder unecht zylindrischer Abbildung beruht. 
Während des Weltkrieges 1914/18 hat der Bildhauer Carl Wenschow 
ein Verfahren erfunden, aus Karten mit Höhenschichtlinien sogenannte Relief 
oder Hochbildkarten durch Preßvorrichtungen herzustellen, und dafür die 
zumeist beteiligten militärischen Stellen zu interessieren gewußt. Soweit be 
kannt, haben ehemalige Angehörige dieser Stellen zusammen mit dem Er 
finder nach Beendigung des Krieges in München eine Kartographische 
Reliefgesellschaft geschaffen, die ihre Erzeugnisse mit einer großangelegten 
Reklame zu verbreiten sucht. Irgendwelcher technischer oder wissenschaft 
licher Wert kann aber wegen der unvermeidlichen Verzerrungen diesen Hoch 
bildkarten kaum beigesprochen werden. Sie haben höchstens für den An 
schauungsunterricht künstlerischen Wert (vgl. Seite 327). 
Die Richtigkeit einer Karte muß sich sowohl auf die Darstellung der Be- 
legenheit (,,Situation“), wie auf die Schrift und das Gelände beziehen, aber 
überall dort zurücktreten, wo die Deutlichkeit es verlangt. Diese ist rein 
graphischer Natur und gehört deshalb unter die künstlerischen Grundsätze. 
Der Maßstab darf nicht kleiner gewählt werden, als es die Deutlichkeit der 
Karte ohne wesentliche Verzerrungen des Kartenbildes gestattet. Da im 
Maßstabe 
1: 25000 1 mm der Karte = 25 m der Wirklichkeit, 
1:100000 1 „ „ „ ■ = 100 „ „ 
1:200000 ..... 1 „ „ „ = 200 „ „ 
ist, so ist durch den Maßstab das bedingt, was als der zweite Hauptgrundsatz 
bezeichnet werden kann: die richtige Auswahl der Darstellungsgegen 
stände. Sie hängt zunächst in erster Rinie einerseits von dem Zwecke der 
Karte und anderseits von den verfügbaren Unterlagen ab. Soll eine Spezial 
karte hergestellt werden, für die genaue, auf Kleinmessungen zurückzuführende 
Unterlagen vorhanden sind, so kann und muß man den größtmöglichen Maß 
stab wählen, also 1:25000, da in diesem — wenn auch mit stellenweisen Über 
treibungen — fast noch alles dargestellt werden kann, was für eine topo 
graphische Karte Bedeutung hat. Die topographischen Einzelaufnahmen
	        
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