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I. Teil. Die Landesvermessung.
erschöpfend reden, ohne dabei der künstlerischen und technischen gerecht
zu werden.
Wenn wir also von den Grundsätzen der Kartographie sprechen
wollen, so müssen wir sie im Sinne dieser Ausführungen in wissenschaft
liche, künstlerische und technische unterscheiden und am Schluß das
zusammenfassen, was vereint imstande ist, ein vollendetes Kartenwerk zu
schaffen.
a) Die wissenschaftlichen Grundsätze.
Als Hauptgrundsatz muß die unbedingte Richtigkeit innerhalb der
durch den Kartenmaßstab, die gewählte Abbildungsart und die Aufnahme
unterlagen gegebenen Grenzen gelten. Dazu gehört Winkel-, Rängen- und
Flächentreue, die bei der geographischen Karte lediglich durch den Globus,
bei der großmaßstäblichen topographischen allein durch die polyedrische
Gradabteilungskarte zugleich ausreichend genau gewährleistet wird, ganz
gleich, ob sie auf echt konischer oder unecht zylindrischer Abbildung beruht.
Während des Weltkrieges 1914/18 hat der Bildhauer Carl Wenschow
ein Verfahren erfunden, aus Karten mit Höhenschichtlinien sogenannte Relief
oder Hochbildkarten durch Preßvorrichtungen herzustellen, und dafür die
zumeist beteiligten militärischen Stellen zu interessieren gewußt. Soweit be
kannt, haben ehemalige Angehörige dieser Stellen zusammen mit dem Er
finder nach Beendigung des Krieges in München eine Kartographische
Reliefgesellschaft geschaffen, die ihre Erzeugnisse mit einer großangelegten
Reklame zu verbreiten sucht. Irgendwelcher technischer oder wissenschaft
licher Wert kann aber wegen der unvermeidlichen Verzerrungen diesen Hoch
bildkarten kaum beigesprochen werden. Sie haben höchstens für den An
schauungsunterricht künstlerischen Wert (vgl. Seite 327).
Die Richtigkeit einer Karte muß sich sowohl auf die Darstellung der Be-
legenheit (,,Situation“), wie auf die Schrift und das Gelände beziehen, aber
überall dort zurücktreten, wo die Deutlichkeit es verlangt. Diese ist rein
graphischer Natur und gehört deshalb unter die künstlerischen Grundsätze.
Der Maßstab darf nicht kleiner gewählt werden, als es die Deutlichkeit der
Karte ohne wesentliche Verzerrungen des Kartenbildes gestattet. Da im
Maßstabe
1: 25000 1 mm der Karte = 25 m der Wirklichkeit,
1:100000 1 „ „ „ ■ = 100 „ „
1:200000 ..... 1 „ „ „ = 200 „ „
ist, so ist durch den Maßstab das bedingt, was als der zweite Hauptgrundsatz
bezeichnet werden kann: die richtige Auswahl der Darstellungsgegen
stände. Sie hängt zunächst in erster Rinie einerseits von dem Zwecke der
Karte und anderseits von den verfügbaren Unterlagen ab. Soll eine Spezial
karte hergestellt werden, für die genaue, auf Kleinmessungen zurückzuführende
Unterlagen vorhanden sind, so kann und muß man den größtmöglichen Maß
stab wählen, also 1:25000, da in diesem — wenn auch mit stellenweisen Über
treibungen — fast noch alles dargestellt werden kann, was für eine topo
graphische Karte Bedeutung hat. Die topographischen Einzelaufnahmen